Eine dicke Akte, unzählige lose Blätter und ein Stapel mit Büchern zur völkerrechtlichen Einordnung des Ukrainekriegs bedeckten den Tisch vor Rechtsanwalt Tim Engels am Mittwoch vergangener Woche in Sitzungssaal 1.103 des Düsseldorfer Amtsgerichtes. Der Papierberg zeugte von den Vorbereitungen auf einen Prozess, in dem es vordergründig um einen Kommentar ging, den der Angeklagte Kay Strathus im Jahr 2022 in einer geschlossenen Gruppe auf „Facebook“ verfasst hatte. In einem politischen Streitgespräch mit einem Mitglied der Grünen hatte er darauf hingewiesen, dass es auch völkerrechtliche Gründe für das Eingreifen der Russischen Föderation in der Ukraine gegeben habe. Dabei bezog er sich auf die Anerkennung der Volksrepubliken des Donbass und Artikel 51 der UN-Charta, das Recht auf Selbstverteidigung. Sein grüner Gegenspieler beendete das Gespräch daraufhin und die Sache wäre erledigt gewesen. Aber Strathus wurde denunziert und erhielt ein Jahr später einen Strafbefehl wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen Paragraf 140 des Strafgesetzbuches (Billigung von Straftaten). Er sollte 3.500 Euro Strafe zahlen oder für 50 Tage ins Gefängnis gehen. Nach seinem Einspruch dagegen kam es nun zur Verhandlung.
Gleich zu Beginn sprach Kay Strathus über die „bizarre Situation“, Angeklagter in einem politischen Prozess zu sein. In einem Land, das die Meinungsfreiheit in seiner Verfassung festgeschrieben habe, gehe eines nicht: „Die NATO-Lesart zu übernehmen, dogmatisch zu verkünden und eine Diskussion darüber zu verbieten, indem kontroverse Standpunkte bestraft werden.“ Er bestritt die Kompetenz des Amtsgerichtes, über völkerrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Krieg zu urteilen. Bevor von einer vermeintlichen Billigung gesprochen werden könne, müsse erst einmal festgestellt werden, dass es sich beim russischen Handeln überhaupt um einen „völkerrechtswidrigen Angriffskrieg“ handele. Dass das nicht so trivial ist, wie westliche Medien gerne behaupten, zeigte Strathus mit einem Zitat des US-Menschenrechtsanwalts Daniel Kowalik von der University of Pittsburgh. Kowalik hatte eingeschätzt, dass „kein Zweifel (besteht), dass Russland von den USA, der NATO und ihren extremistischen Stellvertretern in der Ukraine auf ziemlich tiefgreifende Weise mit konkreten, destabilisierenden Bemühungen bedroht wurde“. Deshalb könne sich Russland auf das Recht auf Selbstverteidigung berufen.
Nein, sagte Strathus, er habe nicht den „öffentlichen Frieden“ gestört, wie es ihm von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wurde. Vielmehr sei es „die Sanktionierung abweichender Meinungen, die den öffentlichen Frieden stört“. Und er machte deutlich, dass es in diesem Verfahren nicht nur um ihn geht, sondern um die Einschüchterung von Kriegsgegnern insgesamt. Die NATO-Erzählung vom „Angriffskrieg aus heiterem Himmel“ wies er stellvertretend für viele als „Beleidigung unserer Intelligenz“ zurück.
Auch sein Rechtsanwalt Tim Engels kritisierte das Klima der Einschüchterung. Die Verfolgung von abweichenden Meinungen sei „wirklich gefährlich für die Demokratie“. Sein Mandant habe die Entwicklungen vor dem Einmarsch Russlands, die 14.000 Toten durch ukrainische Angriffe im Donbass, angesprochen. Das müsse genauso möglich sein wie die Wahl von starken Formulierungen im politischen Meinungsstreit. Engels endete mit einem Zitat von Max Reimann (KPD), der 1949 vorhergesagt hatte, dass man das Grundgesetz gegen die verteidigen werde, „die es angenommen haben“.
Die Bücher zum Ukrainekrieg, die Engels mitgebracht hatte, konnten geschlossen bleiben. Denn das Gericht hatte schon vor seinem Schlussplädoyer durchblicken lassen, dass es sich mit der politischen Dimension des Verfahrens nicht beschäftigen würde. Auf Nachfrage des Richters hatte der Staatsanwalt eine Einstellung des Verfahrens mit dem Hinweis auf anderslautende Weisungen zwar abgelehnt, aber letztlich auf Freispruch plädiert. Denn Strathus sei kein Vorsatz nachzuweisen. Weil der Kommentar in einem Streitgespräch und in einer geschlossenen Gruppe abgegeben worden sei, lasse sich „keine Absicht erkennen, den öffentlichen Frieden zu stören“. Der Richter schloss sich dieser Auffassung an. Dass es sich bei Strathus’ Kommentar um eine „Billigung“ gehandelt haben könnte, sei zwar „nicht ganz fernliegend“. Über den Charakter des Krieges, die Negierung der Meinungsfreiheit oder den Umgang mit Kriegsgegnern müsse er jedoch nicht entscheiden, sondern nur über das konkrete Verfahren. Er entschied auf Freispruch.
Kay Strathus zeigte sich im Nachgang erleichtert und bedankte sich für die Solidarität, die ihn durch das Verfahren getragen hatte. Gegenüber UZ zeigte er „Respekt für den jungen Staatsanwalt“, der den Fehler seiner Behörde erkannt habe und trotz der Weisung, das Verfahren nicht einzustellen, einen Freispruch beantragt hatte. „Ich bin froh, dass die Sache für mich ausgestanden ist. Aber ich weiß, dass die Politik der Zensur und der Einschränkung der Meinungsfreiheit unvermindert fortgesetzt wird“, so Strathus. Obwohl das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft folgte, hat diese noch bis zum Mittwoch (nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe von UZ) die Möglichkeit, in Berufung zu gehen.
Die Rede von Kay Strathus vor Gericht kann im UZ-Blog nachgelesen werden: kurzelinks.de/verteidigung
Weitere Infos unter: unsere-zeit.de/blog