Das Innenministerium hat in der vergangenen Woche 28 Expertinnen und Experten eingeladen, um über die Möglichkeit von Asylverfahren in sogenannten Drittstaaten zu diskutieren. Wie mehrere Medien berichteten, hatten die Sachverständigen erhebliche Zweifel an der rechtssicheren Durchführbarkeit des sogenannten „Ruanda-Modells“. Dafür in Betracht kommende Drittstaaten müssten eine Reihe von Anforderungen, insbesondere die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Menschenrechtskonvention, einhalten. Im November des vergangenen Jahres hatte die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, dieses Modell zur „Eindämmung der Migration“ prüfen zu lassen.
Zweifel an Ruanda
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