Zum sogenannten Tarifeinheitsgesetz heißt es in dem Artikel, dass es „nach den Arbeitskämpfen von kleineren Spartenorganisationen“ von Andrea Nahles „initiiert“ wurde. Das stimmt so nicht. Bereits 2010 hatte der DGB zusammen mit dem BDA in einem Papier mit dem Titel „Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sichern – Tarifeinheit gesetzlich regeln“ ein solches Gesetz gefordert, das ausdrücklich auch die von dem Autor zu recht kritisierte Regelung enthält, dass in einem Betrieb nur der Tarifvertrag gelten solle, der von der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern abgeschlossen wurde. Der damalige DGB-Chef Sommer erklärte hierzu unmissverständlich: „Arbeitskämpfe sind während der Laufzeit des vorrangigen Tarifvertrags der Mehrheitsgewerkschaft ausgeschlossen.“ Dies stärke den Zusammenhalt, weil es immer eine Belastung für die Beschäftigten sei, wenn einige streikten und andere nicht, so Sommer wörtlich. Angesichts dessen ruft die Aussage des Autors, „die Gewerkschaften“ hätten die Gesetzesintention abgelehnt, Verwunderung hervor. Es entsprach exakt dem, was sie fünf Jahre zuvor in trauter Einhelligkeit und in Sorge um die „Sozialpartnerschaft“ mit dem Chef-Kapitalistenverband zusammen gefordert hatten. Freilich gab es später durchaus Widerstand in den Einzelgewerkschaften, aber an dem Fakt der ursprünglichen Initiierung ändert dies nichts. Diese zu verschweigen, wird dem Kampf um die Einheit der Arbeiterklasse nicht förderlich sein.
Zum Ursprung des Tarifeinheitsgesetzes
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