Das „Artemis“-Projekt

Zum Mond und weiter

Lange mussten die Ingenieure und Techniker der NASA und der ESA bangen. Mehrfach wurde der Start der neuartigen SLS-Rakete der NASA mit dem – unbemannten – Raumschiff „Orion“ wegen des Wetters oder technischer Probleme verschoben. „Orion“ ist ein gemeinsames Projekt der US-Raumfahrtbehörde und der Europäischen Raumfahrtagentur (ESA), die für die Entwicklung und den Bau eines zentralen Teils des Raumschiffs, das für Antrieb, Klimatisierung und die Versorgung mit Strom, Wasser sowie Atemluft verantwortliche Servicemodul ESM, sorgte. Erst am 16. November klappte der Start.

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Ziele der aktuellen „Artemis 1“-Mission sind die Erprobung der Trägerrakete, der technischen Systeme des Raumschiffs einschließlich des „Zusammenspiels“ mit dem ESA-Modul, der Test der Manövrierfähigkeit des Raumschiffs in der Mondumlaufbahn sowie der Hitzeschilder beim Wiedereintritt in die Erdatmosphäre. Zudem werden an Bord Strahlungsmessungen an drei Puppen vorgenommen, von denen eine „männliche“ einen neu entwickelten Raumanzug trägt, eine von zwei „weiblichen“ Puppen eine spezielle Schutzweste.

Sollte die Mission auch weiter erfolgreich verlaufen, könnten 2024, erstmals nach langer Zeit, wieder Astronauten den Mond umrunden („Artemis 2“-Mission) und 2025 oder 2026, nach mehr als einem halben Jahrhundert, im Rahmen des „Artemis“-Projekts wieder Menschen auf dem Mond landen. Später soll eine ständige Station auf der Mondoberfläche, zuvor aber, mit internationaler Beteiligung (bislang die ESA, die japanische sowie die kanadische Raumfahrt­agentur) eine nicht ständig besetzte Raumstation im Mondorbit errichtet werden, die als Zwischenstation auf dem Weg zum Mond dienen soll, aber auch der Erprobung von Technologie für den Flug zum Mars.

Doch es geht beim „Artemis“-Projekt um weitaus mehr: Sicher um neue Erkenntnisse für die Wissenschaft und die Erprobung neuer Technik und Technologie, vor allem aber darum, im Wettlauf zum Mond wieder mal Erster, dieses Mal vor der Volksrepublik China, zu sein – und zudem darum, für US-Konzerne und Partner als Erste den Zugriff auf Rohstoffe des Erdtrabanten wie Silizium, Gold, Platin, Helium-3 zu sichern. Wie die „Zürcher Zeitung“ am 15. April dieses Jahres schrieb, geht es bei den Missionen zum Mond derzeit darum, „Claims abzustecken“. Im Oktober 2020 hatten die USA mit einer Reihe von Staaten, darunter Kanada, Britannien, Australien, Japan das Abkommen „Artemis Accords“ abgeschlossen, bis Ende 2021 kamen weitere Staaten hinzu. Nicht beteiligt sind Russland und China. Sich stützend auf den Weltraumvertrag von 1967 wollen die USA damit ihr Eigeninteresse für die weitere Erkundung von Mond und Mars sowie den Zugriff von Unternehmen auf Ressourcen absichern. Der Weltraumvertrag von 1967 verpflichtet die Unterzeichner (110 Länder bis Juli 2020) zur friedlichen Nutzung des Weltraums. Er verbietet Massenvernichtungswaffen im All und stellt klar, dass sich kein Staat einen Himmelskörper, also auch den Mond, einfach aneignen kann. Die NASA behauptet nun, mit den „Artemis Accords“ setze man den Vertrag nur um. Tatsache ist, dass der Weltraumvertrag in einigen Punkten die Rechtslage nicht klar genug regelt. Bei „spektrum.de“ verwies Alexander Stirn darauf, dass es in „den Tiefen der 13 Paragrafen“ vor allem um US-amerikanische Dominanz gehe und darum, „das Völkerrecht zu unterwandern“. In den „Artemis Accords“ heißt es nämlich, die Vertragsstaaten beabsichtigen, Sicherheitszonen einzurichten – zum Beispiel rund um eine Mondbasis oder um Orte, an denen Bergbau betrieben wird.

Werden auch deshalb von den USA keine Kosten für die Umsetzung des „Artemis“-Projekts gescheut? Allein die Mission „Artemis 1“ kostet – ohne Entwicklungs- und Projektkosten – 4,1 Milliarden US-Dollar. Dabei muss man beachten: Geplant wurde das Raumschiff bereits seit Anfang der 2000er Jahre, den ersten unbemannten Flug im Erdorbit sollte es 2011, also vor elf Jahren, absolvieren. Die Schwerlastrakete SLS, die das Raumschiff in den Orbit brachte, sollte eigentlich erstmals bereits 2017 starten.

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"Zum Mond und weiter", UZ vom 2. Dezember 2022



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