Zum Leben zu wenig

Manfred Dietenberger zur Ausbildungsvergütung

Am 1. August bzw. am 1. September beginnt für alle Azubis in Deutschland das neue Lehrjahr. „Braucht Du einen billigen Arbeitsmann, schaff Dir einen Lehrling an“, war einer der Slogans der Lehrlingsbewegung schon vor 50 Jahren. Aus Lehrlingen wurden inzwischen Auszubildende (Azubis), aber auch heute bekommen immer noch viel zu viele Azubis eine unzureichende Ausbildungsvergütung, die hinten und vorne nicht zur Existenzsicherung reicht.

Was Lehrlinge derzeit bekommen, ist von Branche zu Branche sehr unterschiedlich. Im Handwerk ist die Spannbreite besonders extrem: So verdient ein Auszubildender im Bäcker- und Konditor-Handwerk im dritten Lehrjahr 550 Euro, der Maurer-Azubi dagegen erhält 1 410 Euro. Eine ostdeutsche Friseurin in Ausbildung bekommt im Durchschnitt 269 Euro brutto. Während der angehende Einzelhändler in Baden-Württemberg im ersten Lehrjahr mit 733 Euro rechnen kann, sind es in Mecklenburg-Vorpommern nur 653 Euro. Fast jeder dritte Befragte im Handwerk bekommt weniger als 500 Euro netto. Und so kommt es alljährlich zur Abstimmung mit den Füßen. „Dort, wo die Vergütung besonders niedrig ist, sind die Abbrecherquoten extrem hoch“, sagt Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende. Beispiel: Im Friseurhandwerk starten pro Jahr durchschnittlich etwas mehr als 10 000 Jugendliche ihre Ausbildung, etwa 5 000 Azubis halten bis zur Prüfung durch: „Viele steigen aus, da sie mit der kargen Vergütung nicht über die Runden kommen“, so Hannack.

Interessanterweise sind gerade in den Branchen, in denen die Ausbildung am kostenintensivsten ist (hauptsächlich in der Industrie) und die Auszubildenden noch am wenigsten Profit erwirtschaften, die Ausbildungsvergütungen am höchsten. Das ist so, weil dort die Höhe der Ausbildungsvergütung von mitgliederstarken Gewerkschaften erkämpft oder ausgehandelt wurden. Die niedrig­sten Ausbildungsvergütungen gibt es in den kleinen, kaum oder gar nicht gewerkschaftlich organisierten Betrieben. Diese Schwäche darf nicht länger zu Lasten der Auszubildenden gehen. Deshalb fordert der DGB seit Jahren neben dem Mindestlohn auch eine Mindestausbildungsvergütung.

Auf Druck der Gewerkschaften vereinbarte die GroKo im Koalitionsvertrag: „Im Rahmen der Novelle des Berufsbildungsgesetzes werden wir eine Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz verankern.“ Das Gesetz solle bis zum 1. August 2019 beschlossen werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Geht es nach dem DGB, betrüge die Mindestausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr 635 Euro, im zweiten Jahr 696 Euro, im dritten 768 Euro und im vierten 796 Euro. Mehr als jeder dritte Ausbildungsbetrieb müsste seine Ausbildungsvergütung bei einem angenommenen Betrag von 650 Euro anpassen. Ein auskömmliches und selbstbestimmtes Leben dürfte damit allerdings kaum zu bestreiten sein.

Auszubildende brauchen dringend eine Mindestausbildungsvergütung. Sie muss unabhängig von Tarifverträgen für alle und überall gelten. Ohne Schlupflöcher, ohne Ausnahmen. Wie hoch sie sein muss, müssen die Azubis einschätzen und dann zusammen zuerst in den Gewerkschaften und dann gegen GroKo und Kapital dafür kämpfen. Zur Orientierung empfehlen sich folgende Eckpunkte: Die Armutsgefährdungsgrenze beträgt 1 064 Euro, die Pfändungsgrenze 1 140 Euro, Warenkorbberechnungen für ein existenzsicherndes Leben kommen auf ein Einkommen zwischen 1 000 und 1 200 Euro. Die Mindestvergütung muss schneller kommen, und sie muss auskömmlich sein.

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"Zum Leben zu wenig", UZ vom 10. August 2018



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