Bundesverfassungsgericht lehnt NPD-Verbot erneut ab

Zu unbedeutend für ein Verbot?

Von Markus Bernhardt

Auch das zweite Verbotsverfahren gegen die neofaschistische NPD ist gescheitert. Am Dienstag verkündete das Karlsruher Bundesverfassungsgericht sein Urteil. Demzufolge vertrete die NPD zwar „ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept“, allerdings „fehlt es (derzeit) an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg“ führe.

Zurück wies das Bundesverfassungsgericht von den extremen Rechten erhobene Vorwürfe, dass nicht alle V-Leute der Inlandsgeheimdienste aus der NPD abgezogen worden seien oder die Prozessstrategie der NPD ausgespäht worden sei.

Die Richter verwiesen außerdem auf den Umstand, dass „ein Erreichen der verfassungswidrigen Ziele der NPD mit parlamentarischen oder außerparlamentarischen demokratischen Mitteln“ ausgeschlossen erscheine. „Trotz ihrer Präsenz in den Kommunalparlamenten ist ein bestimmender Einfluss auf die politische Willensbildung auch in den kommunalen Vertretungskörperschaften weder gegeben noch zukünftig zu erwarten“, behauptete das Gericht in einer Erklärung.

Unterschiedlich fielen die Reaktionen auf den Urteilsspruch aus. Rico Gebhardt, Vorsitzender der Linksfraktion in Sachsen, stellte einmal mehr klar, dass „mit einem Verbot eh niemand ernstlich gerechnet“ habe. Auch konstatierte er, dass kein Gericht eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ersetzen könnte. „Selbst wenn eine Partei verboten wird, bleibt das Denken in den Köpfen. Der Kampf gegen die Menschenfeindlichkeit der alten wie neuen Nazis ist nicht vor Gericht zu gewinnen“, so Gebhardt weiter.

Patrik Köbele, Vorsitzender der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) verwies hingegen auf Artikel 139 des Grundgesetzes, demzufolge „faschistische Organisationen in Deutschland verboten sind“. „Diese bürgerliche Demokratie ist immer dann ‚wehrhaft‘, wenn die Regierung es für nötig hält, Linke und besonders Kommunisten zu überwachen, aus dem öffentlichen Dienst zu entlassen, zu verbieten. Die KPD ist bis heute verboten, die Berufsverbote gegen Kommunisten immer noch nicht beendet.“, monierte er.

„NPD-Funktionäre greifen Flüchtlingsunterkünfte an, bedrohen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker und äußern sich hemmungslos rassistisch, verfassungsfeindlich und antisemitisch. Und das auch in Kommunalparlamenten: Ihre Parteifunktionäre haben 338 Mandate, vor allem im Osten Deutschlands“, beschrieb Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), die Zustände. Auch „wenn die NPD in diesem Verfahren nicht verboten wurde, müssen die Partei und ihre Aktionen weiter politisch und juristisch bekämpft werden“, sagte Buntenbach. Zudem kündigte sie an, dass die Gewerkschaften „weiter für Weltoffenheit und für Vielfalt und Demokratie“ kämpfen werden und deshalb „auch weiter die NPD und ihre Aktionen kritisieren und bekämpfen“ werden.

Christoph Butterwegge, Kandidat der Linkspartei für das Amt des Bundespräsidenten, sagte gegenüber dpa, dass er nach dem gescheiterten Verbotsverfahren eine Radikalisierung der NPD fürchte. Er teile die Einschätzung, dass die NPD im Niedergang sei, dennoch sei sie das „organisatorische Rückgrat des deutschen Rechtsextremismus seit ihrer Gründung 1964“.

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"Zu unbedeutend für ein Verbot?", UZ vom 20. Januar 2017



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