Der Zoll soll bei „drohender Gefahr“ überwachen dürfen. Er gehört eigentlich zur Finanzverwaltung, seine wichtigste Aufgabe ist die Kontrolle von Waren und Geldströmen. Doch die Bundesregierung will ihn noch stärker in das Netz der Sicherheitsbehörden einflechten. Dafür hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Handschrift der neuen Polizeigesetze trägt. Übernommen wurde die Formulierung zur „drohenden Gefahr“ aus den neuen Polizeigesetzen der letzten zwei Jahre. Dass die Polizei bereits im Vorfeld einer Gefahr eingreifen kann, wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz erstmals möglich.
Zoll soll spionieren
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