Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, sagte gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“, „dass es sinnvoll ist, unter bestimmten Voraussetzungen in bestimmten Regionen verheiratete Priester zuzulassen“. Noch Anfang Juni verteidigte er den Zölibat bei der Diakonenweihe von zwei Priesteramtskandidaten. Der Vatikan hat das Thema Priesterzölibat auf die Tagesordnung einer Bischofssynode in Rom im Oktober gesetzt. Die Mitglieder wollen über eine begrenzte Zulassung verheirateter Priester im Amazonasgebiet beraten. Im Vorbereitungsdokument der Synode heißt es, dass in vielen Gemeinden wegen des Priestermangels regelmäßige Abendmahl-Feiern nicht mehr möglich seien.
Der Zölibat besteht in der Katholische Kirche als verbindliche Rechtsvorschrift seit der Synode von Elvira (circa 306 u. Z.), da dies die Lebensform Jesu sei. Der praktische Hintergrund war der, dass bei ehelosen Priestern die Kirche den alleinigen Rechtsanspruch auf das Erbe hatte. Wie viele Kinder von Priestern heute in Deutschland leben, ist unbekannt, da die Katholische Kirche jegliche Auskunft dazu verweigert. Betroffeneninitiativen schätzen 1 000 bis 5 000 Kinder.