Drei Rentengesetze wurden knapp vier Monate vor der Bundestagswahl von Schwarz-Rosarot verabschiedet. Bis 2025 soll die Ost- an die West-Rente angeglichen werden, die Menschen müssen also weitere acht Jahre warten. Zudem soll die Hochwertung bzw. Umrechnung der Ost-Löhne ersatzlos gestrichen werden, was zu einer Verschlechterung für OstrentnerInnen führen wird. Leistungen für Menschen, die künftig eine Erwerbsminderungsrente beziehen, wurden zwar ausgebaut, aber viel zu gering. Und mit dem Ausbau der Betriebsrenten sollen angeblich Geringverdiener besser vor Altersarmut geschützt sein.
Ziel des unsolidarischen Rentenpaketes ist es, den Menschen Sand in die Augen zu streuen und das Thema Rente aus dem Wahlkampf heraus zu halten. Das darf auf keinen Fall geschehen. Insbesondere der Beitragsraub bei der gesetzlichen Rentenversicherung durch das „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ soll die Stabilität der gesetzlichen Rente weiter zerstören.
Über die sogenannte Entgeltumwandlung sollen Beschäftigte gelockt werden, Beiträge an einen privaten Rentenversicherungskonzern zu zahlen statt in die gesetzliche Rentenkasse. Damit kürzen sie ihre eigene gesetzliche Rente und indirekt auch die aller anderen. Das zweite Lockmittel sind die 15 Prozent, die die Unternehmer auf die vom Beschäftigten an den Versicherungskonzern gezahlte Summe drauflegen müssen. Trotzdem aber sparen die Chefs über 20 Prozent, weil nämlich der Beitrag der Beschäftigten für die private Betriebsrente vom Bruttolohn abgeht, für diesen Beitrag müssen die Arbeitgeber keine Zahlungen für die Sozialversicherung leisten und erhalten zusätzlich noch Förderungen aus unseren Steuergeldern für die 15 Prozent Rentenzuschüsse.
Mit dieser schwer durchschaubaren Konstruktion werden individuell und kollektiv der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge entzogen. Teile davon landen bei den privaten Versicherungskonzernen, die damit auf dem Kapitalmarkt zocken.
Was bekommt der oder die Rentner/in dafür? Eine sogenannte „Zielrente“ – keinerlei Garantie über die Höhe. „Auf Garantien und Mindestleistungen durch die Versorgungseinrichtungen wird verzichtet“, freut sich Frau Nahles ganz offen für die Aktionäre der Finanzinstitute. Das Zockerrisiko lag bei den traditionellen Betriebsrenten eher bei den Unternehmen. Jetzt wird es auf die Beschäftigten und zukünftigen RentnerInnen übertragen. Das böse Erwachen kommt in der Auszahlungsphase: volle Besteuerung, doppelte Sozialabgaben (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag!) und eine niedrigere gesetzliche Rente.
Denkt man den gesamten Prozess zu Ende, wird zynischerweise die Rente höher, wenn die Finanzanlagen steigen. Und die steigen, wenn die Konzerne „erfolgreich“ rationalisieren – also die Arbeitszeit verlängern, die Realeinkommen kürzen, Jobs vernichten. Höhere Renten auf Kosten von Beschäftigten!
Um aber steigende Sozialabgaben und das hohe Renteneintrittsalter zu verhindern – denn mit dieser Angstkeule sollen die Menschen den Versicherungskonzernen in die Arme getrieben werden – brauchen wir das Gegenteil: Mehr Beschäftigung, höhere Realeinkommen, die paritätische Einzahlung der Unternehmer in die gesetzliche Rentenversicherung und selbstverständlich auch Beiträge der Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung, denn sie beschließen ständig die Rentenkürzungen.
Nicht mehr Ältere sind das Problem einer solidarischen Rente, sondern dass von der von uns erarbeiteten, ständig wachsenden Produktivität sich die Herrschenden ein immer größeres Stück aneignen. Da hilft auch kein Schulz-Versprechen, das Rentenniveau auf 48 Prozent zu stabilisieren, wenn wir wissen, dass es von 57 Prozent im Jahre 1985 von den verschiedenen Regierungen abgesenkt und gleichzeitig das Renteneintrittsalter erhöht wurde.
Niemand sollte seine schwer verdienten „Groschen“ den Aktionären der Versicherungskonzerne in den Rachen werfen. Denn Nahles’ neue „Betriebsrente“ ist Beitragsklau an der gesetzlichen Rentenversicherung und verringert die persönliche gesetzliche Rentenhöhe. Sollten die Gewerkschaften darüber Tarifverträge abschließen wollen, kann man sie und die Beschäftigten nur davor warnen. Denn zusätzlich zum hier Beschriebenen besteht die Gefahr, dass die Unternehmer sich einen solchen Tarifvertrag mit Abstrichen bei möglichen Lohn- und Gehaltssteigerungen bezahlen lassen.