Zensurheberrecht

Das Oberlandesgericht Köln hat in zweiter Instanz geurteilt, dass das Transparenz-Portal „FragDenStaat“ 2019 ein Gutachten über die Krebsrisiken von Glyphosat veröffentlichen durfte. Dagegen geklagt hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das dem Landwirtschaftsministerium von Julia Klöckner (CDU) untergeordnet ist. Das BfR will dieses Urteil nicht akzeptieren. Es beruft sich auf das Urheberrecht – und macht daraus aus Sicht von „FragDenStaat“ ein Zensurheberrecht.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Zensurheberrecht", UZ vom 21. Mai 2021



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol LKW.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit