Zensurheberrecht

Das Oberlandesgericht Köln hat in zweiter Instanz geurteilt, dass das Transparenz-Portal „FragDenStaat“ 2019 ein Gutachten über die Krebsrisiken von Glyphosat veröffentlichen durfte. Dagegen geklagt hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das dem Landwirtschaftsministerium von Julia Klöckner (CDU) untergeordnet ist. Das BfR will dieses Urteil nicht akzeptieren. Es beruft sich auf das Urheberrecht – und macht daraus aus Sicht von „FragDenStaat“ ein Zensurheberrecht.

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"Zensurheberrecht", UZ vom 21. Mai 2021



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