Geht es um die Deutsche Bahn und das Agieren der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), sehen sich viele bemüßigt, dies zu kommentieren. Bei vielen mit entsprechenden Kommentierungen über die vermeintlich sozialpartnerschaftliche und wenig klassenkämpferische Vorgehensweise einer Gewerkschaftsführung. Diejenigen, die es so sehen wollen, sollten sich die nachfolgenden Zeilen sparen, denn der Autor unterstützt den Abschluss.
Die Details zeichnen ein positives Bild. Es gibt in bestimmten Situationen nur ein kleines Zeitfenster, in dem man Interessen verfolgen und umsetzen kann. Dieses Zeitfenster hat die Eisenbahnergewerkschaft genutzt und als einzige Branche die Bahn und die Beschäftigungssicherung mit dem Konjunkturprogramm verbunden. Den positiven Meinungstrend über die Rolle des öffentlichen Verkehrs in Zeiten der Pandemie („systemrelevant“) hat der Bundesvorstand der EVG genutzt, um ein Bündnis für die Bahnen mit der Politik, Betrieb und Gewerkschaft zu schmieden. In einer gemeinsamen Erklärung wurde im Juni festlegt, dass der Bund die Bahnen mit fünf Milliarden Euro unterstützt, um das finanzielle Desaster, das sich durch die Krise aufbaute, abzuwenden. Die zugesagten Gelder wurden an einen Tarifvertragsabschluss gebunden, der eine Einsparung im Personalbudget von 1,8 Milliarden Euro als einen Eigenanteil der Bahn ermöglicht.
Spätestens an dieser Stelle schlagen die ersten Alarm – die Kosten der Krise würden auf die Beschäftigten abgewälzt. Übersehen wird dabei, dass gleichzeitig vereinbart wurde, den Personalaufbau zur Umsetzung der Schienenprogramme fortzusetzen. Eine Quadratur des Kreises? Mitnichten! Es gibt viele Maßnahmen, mit denen die Personalkosten reduziert werden können, ohne dass es zu Lasten des Personals gehen muss. Aufmerksame UZ-Leser konnten dies in den bisherigen Berichten schon lesen. Jetzt kommt aber noch „erschwerend“ hinzu, dass die EVG ganz im Sinne der Solidargemeinschaft ihrer Mitglieder erreicht hat – und auch das wäre ohne das Zeitfenster im Juni nicht so einfach gewesen –, dass Lohngruppen unterhalb des Mindestlohnes gestrichen werden und eine Neustruktur in den Bereichen des Dienstleisters DB Services eingeführt wird. Ebenso wurden die Busgesellschaften an den 2018er-Tarifabschluss angegliedert (Wahlmodell, zwei Lohnerhöhungen) und ein Fonds zur Unterstützung in den Themen Wohnen und Mobilität vereinbart. Insgesamt eine Stützung der unteren Lohngruppen.
Der ausgeweitete Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen auf alle Beschäftigten außerhalb der Probezeit (bisher nur ab zwei Jahren Betriebszugehörigkeit) und die Bestätigung, dass alle bisherigen Regelungen erhalten bleiben, sind Garantieverträge, die die bisherigen Leistungen für die nächsten Jahre absichern und den Beschäftigten eine Planungssicherheit geben. Dafür wurde eine – nur geringe – Lohnerhöhung zum Januar 2022 vereinbart. Dieser Tarifvertrag wurde sowohl vom Bundesvorstand als auch allen (meist neu gebildeten) Tarifkommissionen der Geschäftsfelder beschlossen. Sicherlich kann man sich immer mehr vorstellen, aber dieser Tarifvertrag entspricht meinem Solidaritätsverständnis ohne Partikularinteressen und dem, was ich in dieser Situation von einer Gewerkschaft mit dieser Durchsetzungsmacht erwarte.