Kündigungen, schlechtere Arbeitsbedingungen, Zerschlagung der Betriebsräte ziehen sich durch die ganze Republik

XXXL-Kündigungen in Oberhausen

Von -ler

Am 1. August fand das erste Berufungsverfahren eines ehemaligen Kollegen vom Oberhausener Möbelhaus Rück vor dem LAG Düsseldorf statt. Der österreichische XXXL-Konzern hatte das Haus 2014 übernommen und aktuell Berufung gegen die Weiterbeschäftigung der Beschäftigten eingelegt. Das Arbeitsgericht Oberhausen hatte im Vorfeld klar entschieden, dass die gekündigten ArbeitnehmerInnen weiterbeschäftigt werden müssen.

Dieses erste Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht endete mit einem Vergleich. Geklagt hatte ein Schreiner, der seit 1977 für Rück tätig war. Der Kollege erreichte zwar sein Ziel nicht, wieder eingestellt zu werden. Jedoch muss ihm der österreichische XXXL-Konzern, der das Möbelhaus 2014 übernahm, eine Abfindung in Höhe von 75 000 Euro zahlen.

Der Kollege war wie viele seiner Kollegen Anfang 2015 zu einer Tochterfirma gewechselt, die den Betrieb des Möbelhauses übernahm. Doch nach einem halben Jahr kündigte das Möbelhaus den Auftrag an die eigene Tochterfirma, bei der der Kollege nun Beschäftigt war. Zum 31. März erfolgte dann die betriebsbedingte Kündigung, da angeblich keine anderen Aufträge mehr vorliegen würden.

Im Januar hatte der Kollege seine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Oberhausen noch gewonnen. Dem Landesarbeitsgericht fehlten nun aber von beiden Seiten „noch konkretere Belege für ihre Rechtsauffassungen“. Ohne Vergleich wäre der Prozess vertagt worden.

Selbst in der Kommunalpolitik schlägt das Vorgehen des österreichischen Konzerns Wellen. In einer Sitzung des Rates der Stadt Oberhausen am 4. Juli hatten alle Fraktionen die skandalöse Umgehensweise von XXXL-Rück mit den (ehemaligen) Beschäftigten kritisiert.

Dazu Bernd Borgards, Betriebsrats-Vorsitzender von XXXL-Rück: „Mit einigen Beschäftigten habe ich an der Ratssitzung teilgenommen und mit großem Interesse die Diskussion verfolgt. Die fraktionsübergreifende und deutliche Unterstützung für die Beschäftigten hat uns sehr gefreut.“

Die Gewerkschaft ver.di begrüßt die klare, ablehnende und kritische Haltung des Rates und aller Fraktionen zur Vorgehensweise von XXXL-Rück gegenüber den ehemaligen Beschäftigten.

ver.di hatte vor der Verhandlung XXXL-Rück aufgefordert, „zeitnah die Berufungen vor dem LAG zurückzunehmen und die KollegIinnen zu den alten Konditionen weiterzubeschäftigen.“ ver.di stellt fest: „Die Arbeitsplätze sind weiter frei und befinden sich als offene Arbeitsangebote bei der Agentur für Arbeit – allerdings zu viel schlechteren Konditionen.“ Die Gewerkschaft fordert die Verantwortlichen in Oberhausen auf, in den nächsten Wochen sehr genau das Verhalten von XXXL-Rück im Auge zu behalten und bei der letztendlichen Entscheidung auch das Verhalten von XXXL-Rück gegenüber der ehemaligen Beschäftigten zu berücksichtigen.

Aber auch an die BürgerInnnen aus Oberhausen wendet sich ver.di mit einer großen Bitte: „Lassen Sie sich nicht von den großflächigen Werbeanzeigen täuschen. Das Verhalten von XXXL-Rück zieht sich durch die Republik. Kündigungen, schlechtere Arbeitsbedingungen, Zerschlagung der Betriebsräte usw. Das ist die Strategie und ein solches Verhalten steht im krassen Widerspruch zu der Arbeitertradition in der Stadt Oberhausen.“

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"XXXL-Kündigungen in Oberhausen", UZ vom 5. August 2016



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