Im August hat der Paritätische Wohlfahrtsverband seinen sechsten Bericht zur Armut und Ungleichheitsentwicklung in Deutschland und zum sozialen Zusammenhalt vorgelegt. Angesichts wachsender sozialer Ungleichheit sieht der Paritätische Wohlfahrtsverband den gesellschaftlichen Zusammenhalt bedroht. Dies belegt er mit Zahlen:
• 1,9 Millionen bezahlbare Wohnungen fehlen in allein in den 77 deutschen Großstädten.
• 300000 Plätze in Kindertagesstätten fehlen für Kinder unter drei Jahren.
• Bis 2035 fehlen laut „Pflegeheimatlas“ 230 000 Plätze in der stationären Pflege, jetzt schon sind 26 000 Pflegefachkraft-Stellen und 10 000 Pflegehilfskraft-Stellen nicht besetzt.
• Seit 2011, das heißt seit acht Jahren, ist die Armutsquote nicht mehr unter 15 Prozent gesunken. In Sachsen-Anhalt ist sie mit 19,5 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern mit 20,9 Prozent und in Bremen mit 22,7 Prozent am höchsten.
Der Vorsitzende des Paritätische Wohlfahrtsverbandes Rosenbrock beklagte bei der Vorstellung des Gutachtens in Berlin, dass die Einkommenszuwächse in Deutschland höchst ungleich verteilt seien. Von einer Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse – wie im Grundgesetz gefordert – sei man in Deutschland noch weit entfernt.
Am 9.2.2010 hatte das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass aus Artikel 1 des Grundgesetzes („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) ein Recht auf Leistungen abzuleiten ist, die nicht nur die physische Existenz, sondern auch die soziale Teilhabe sichern sollen, das heißt, es geht für nicht nur um „Nahrung, Kleidung, Hausrat, Heizung, Hygiene und Gesundheit“, sondern „auch um die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Minimum an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“.
Die Würde der Millionen ist der bundesdeutschen Gesellschaft allerdings möglichst wenig wert – sonst hätte das Bundesverfassungsgericht 2014 nicht noch klarstellen müssen, wo der Mindeststandard finanziell anzusiedeln ist.
Wer sind nun diese Millionen? 16,1 Prozent der Rentner, 41,5 Prozent der Alleinerziehenden, 57,4 Prozent der Erwerbslosen – insgesamt laut Statistischem Bundesamt 19 Prozent der Bevölkerung.
Über 9,5 Millionen Sozialversicherungspflichtige arbeiten in Teilzeit (28,2 Prozent 2018 – das sind fast 10 Prozent mehr als 2010).
Fast 8 Millionen abhängig Beschäftigte erhalten eine Vergütung unterhalb der Niedriglohnschwelle (mindestens ein Drittel unterhalb des Durchschnittslohns), davon 2,6 Millionen sogar weniger als den Mindestlohn von 9,19 Euro. Dabei wären Ende 2018 mindestens 12,63 Euro Stundenlohn nötig gewesen für eine existenzsichernde Rente nach 45 Jahren Arbeit.
Über eine halbe Million Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (Hartz IV) bei Erwerbsminderung und Migranten müssen mit 424 Euro plus Kaltmiete und Nebenkosten im Monat auskommen (+ 33,76 Prozent seit 2006); für über eine halbe Million Menschen reicht die Rente nicht zum Leben (+ 40 Prozent seit 2006); 6,93 Millionen Menschen sind insbesondere wegen Krankheit, Sucht, Unfall oder Arbeitslosigkeit überschuldet.
Und die im Dunkeln sieht man nicht: In der sozialwissenschaftlichen Forschung wird davon ausgegangen, dass 40 bis 70 Prozent der Leistungsberechtigten die Grundsicherung erst gar nicht beantragen. Dabei dürften bürokratische Hürden und unwürdige Auskunftsansprüche eine große Rolle spielen.
Hinzu kommen all die Millionen, die wegen befristeter Beschäftigung Leben und Familie kaum planen können (17,5 Prozent der 25- bis 34-Jährigen, 36 Prozent der Neueingestellten 25- bis 39-Jährigen).
Sollen all die Millionen nun tatsächlich zusammenhalten mit dem Zehntel der Bevölkerung, das über die Hälfte des Vermögens in diesem Land besitzt und andere für sich arbeiten lässt?
Oder ist es nicht endlich an der Zeit, die eigene Lage klar vor Augen, sich solidarisch auf die eigene Kraft zu besinnen und alle Verhältnisse umzuwerfen, die den Menschen zu einem geknechteten und geschundenen Wesen machen?