Die GEW fordert eine grundlegende Überarbeitung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG). Damit reagiert die Gewerkschaft auf Medienberichte, denen zufolge sich die Ampel-Regierung auf einen Entwurf zur Reform des WissZeitVG geeinigt hat. Der vom Kabinett auf den Weg gebrachte Entwurf entspreche jedoch eins zu eins dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Juni 2023 vorgelegten Referentenentwurf. Diesen hatten nicht nur die GEW, sondern selbst SPD und Grüne kritisiert. Der Gesetzentwurf müsse so überarbeitet werden, dass das reformierte WissZeitVG für „Dauerstellen für Daueraufgaben, verbindliche Mindestvertragslaufzeiten für Zeitverträge und berechenbare Karrierewege in Hochschule und Forschung sorgt“, so Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender.
Hochschule und Forschung sind in Deutschland von prekären Beschäftigungsverhältnissen geprägt: Nach einer Evaluation des WissZeitVG, die das BMBF in Auftrag gegeben hatte, sind 84 Prozent aller wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Universitäten und 78 Prozent an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) befristet beschäftigt. Die durchschnittliche Laufzeit der Zeitverträge liegt an den Unis bei 18 Monaten, an den HAW bei 15.
Im WissZeitVG müssten unter anderem Mindestvertragslaufzeiten für Promovierende festgeschrieben werden, die den tatsächlichen Promotionszeiten entsprechen. Zudem müsse nach Auffassung von GEW-Vize Keller endlich die Tarifsperre aus dem Gesetz gestrichen werden, „die Gewerkschaften und Arbeitgebern verbietet, vom Gesetz abweichende Befristungsregelungen auszuhandeln“.