Wirtschaft & Soziales

DRK-Schwestern sind „ArbeitnehmerInnen“ wie alle anderen Pflegenden auch: Sie arbeiten nach Einsatzplan und Weisung der Pflegedienstleitung, unterliegen den betrieblichen Bestimmungen und sind fest in die Betriebsorganisation eingegliedert. (Foto: Verband der Schwesternschaften vom DRK e. V.)
Drk Schwestern Sind „arbeitnehmerinnen“ Wie Alle Anderen Pflegenden Auch: Sie Arbeiten Nach Einsatzplan Und Weisung Der Pflegedienstleitung, Unterliegen Den Betrieblichen Bestimmungen Und Sind Fest In Die Betriebsorganisation Eingegliedert. (foto: Verband Der Schwesternschaften Vom Drk E. v.)

Drk Schwestern Sind „arbeitnehmerinnen“ Wie Alle Anderen Pflegenden Auch: Sie Arbeiten Nach Einsatzplan Und Weisung Der Pflegedienstleitung, Unterliegen Den Betrieblichen Bestimmungen Und Sind Fest In Die Betriebsorganisation Eingegliedert. (foto: Verband Der Schwesternschaften Vom Drk E. v.)

Rechtsfreier Zustand beendet

UZ: Euer Betriebsrat hat grundsätzlich Einstellungen von DRK-Schwestern als Vereinsmitglieder verweigert. Damit hat er diesen Stein ins Rollen gebracht. Warum habt ihr so gehandelt? Hans …

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