Mit 17 Ja- und gegen fünf Nein-Stimmen wurde Ende letzten Jahres in der Reinheimer Stadtverordnetenversammlung der nachfolgende Antrag der DKP-Fraktion angenommen:
„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen und an die Hessische Landesregierung sowie die Landtags-Fraktionen weiterleiten:
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reinheim spricht sich aus für sinnvolle, innovative und regenerative Energiegewinnung. Besonders betonen wir dabei auch die Notwendigkeit der Erhaltung des Natur- und Erholungsraumes sowie die Ästhetik der Landschaft.
2. In diesem Zusammenhang fordern wir hinsichtlich der Abstandsregelung, dass die bisherige Schlechter-Stellung der Weiler (600 m Abstand) im Vergleich zu den Wohngebieten (1 000 m Abstand) zugunsten der Weiler vereinheitlicht wird.
3. Darüber hinaus fordern wir auch für Hessen den andernorts geltenden H-10-Abstand.“
Der „H-10-Abstand“ beinhaltet die Formel: Abstand = Höhe des Windrades multipliziert mit zehn in Metern. Bei einer heute gängigen 200 Meter hohen Anlage berechnet sich also ein Mindestabstand von 2 000 Metern.
Die Stadt Reinheim informierte Ende Januar Magistrat und Stadtverordnetenversammlung über die Reaktionen aus Wiesbaden. An diesen Reaktionen lassen sich falsche Freunde und richtige Gegner von Umweltschutz und Bürgerinteressen festmachen.
Die grüne Landtagsfraktion kommt zu dem Schluss, dass die Einführung der Mindestabstände „nicht umsetzbar“ sei. „Im teilweise stark zersiedelten Hessen würden durch eine solche Regelung nur noch sehr wenige Vorranggebiete übrig bleiben. Mit diesen Restflächen können wir unseren Energiebedarf nicht decken.“ Und – die Kernkraft- und Kohle- und andere Lobbies haben es in vergleichbaren Situationen zu ihren Zeiten jeweils identisch formuliert- „Aus unserer Sicht gibt es auch keine Notwendigkeit über die Ausweitung der Mindestabstände zu diskutieren.
Die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag „begrüßt ausdrücklich“ den Beschluss der Reinheimer Stadtverordnetenversammlung. Die Geschichte dieser Partei ist verbunden mit dem engsten Schulterschluss der Atomlobby, deren Interessen gegen die Proteste der Bürger vielfach buchstäblich durchgeprügelt wurde. „Im Kern“, so schreibt die FDP-Fraktion, „geht es darum, die Anwohner besser vor den Auswirkungen von Windkraftanlagen zu schützen, insbesondere, da diese immer größer und leistungsstärker werden.“ Der Bevölkerungsschutz also im Mittelpunkt? Allerdings nur in Sachen erneuerbarer Energien. Denn die gleiche Partei stellte 2014 fest: „Ein Schüren von Ängsten in der Bevölkerung im Zusammenhang mit Gasförderung mittels Fracking ist angesichts der Faktenlage verantwortungslos.“ (Für eine zukunftsfähige Energiepolitik“. Beschluss des Bundesvorstandes der FDP, 8. Dezember 2014).
Bei einer Nachbetrachtung der DKP-Fraktion in Reinheim zur Windkraft-Diskussion und der beschlossenen Parlaments-Resolution wurde einerseits positiv vermerkt, dass die DKP-Vorlage eine Mehrheit bekommen hat. Mit Unverständnis wurde allerdings die Nicht-Abstimmung der SPD-Fraktion zur Kenntnis genommen.
Darüber hinaus sah die DKP-Fraktion durch aktuelle Veröffentlichungen über das häufige Abstellen von Wind- und Solaranlagen ein grundsätzliches Problem. Da wird geschildert, dass Wind- und Solaranlagen wegen fehlender Netze für den Transport des erzeugten Stroms immer häufiger abgeschaltet werden. Die Entschädigung, die die Anlagen-Betreiber dafür erhalten, zahlen die Verbraucher.
Das Abregeln ist nötig, wenn an windstarken und sonnenstarken Tagen Leitungskapazitäten für den Transport des Stroms fehlen. Zugleich ist darüber hinaus zu befürchten, dass die Steuerzahler für den Atom-Ausstieg auch noch haften sollen. Die Energie-Konzerne haben sich hier Mitsprache gesichert.
Ohne entsprechende Leitungskapazitäten ist der an sich begrüßenswerte und sinnvolle Ausbau erneuerbarer Energien nach Auffassung der Reinheimer DKP-Fraktion wenig sinnvoll. Es darf einfach nicht sein, so schreiben sie in ihrer aktuellen Ausgabe der Kleinzeitung „Unser Weg“, dass die Mehrzahl immer mehr zahlt.