zu: „Freigabe aus Karlsruhe“, UZ vom 3. Dezember

Wie in China

Rolf Geffken, Hamburg

Man muss wirklich rätseln, weshalb denn nun das „Ja zur Einschränkung von Grundrechten“ in der Pandemie, das das BVerfG ausgesprochen hat, falsch sein soll. Hätte das höchste deutsche Gericht „Nein“ sagen und damit selbst noch so geringe Einschränkungen von „Grundrechten“ für verfassungswidrig erklären sollen? Die FDP mit Christian Lindner als dem Ausrufer des „Freedom Day“ hätte es so gewollt und sein Adlatus, der designierte Justizminister, kritisierte deshalb auch das Gericht. (…) Die Schwurbler, Rechtsradikalen, Querdenker, Impfgegner, Freiheitsverherrlicher der FDP usw. sind alle Befürworter eines nicht handelnden Staates und preisen damit letztlich den Marsch in die totale Pandemie. Ist es nicht unsere Aufgabe, diesen Staat zum Handeln zu zwingen, und zwar auch zur Einschränkung angeblicher Grundrechte? Viel zu lange wurden Freiheitsrechte dazu missbraucht, als Vorwand gegen wirksame Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zu dienen. Dieser neoliberale Staat ist dafür bekannt, dass er weder durch diese noch durch andere Maßnahmen die Bevölkerung schützt. Das BVerfG hat erstmals in aller Klarheit das getan, was keiner der verantwortlichen Politiker bisher getan hat: Es hat den Schutz von Leben und Gesundheit vor das angebliche Interesse an „Freiheitsrechten“ gestellt. Dieser Grundsatz ist übrigens exakt derselbe Grundsatz, den die chinesische Regierung bei ihrer Art der Pandemiebekämpfung verfolgt. (…) Die jetzt vom BVerfG vorgenommene Weichenstellung ist dieselbe wie in China.

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"Wie in China", UZ vom 17. Dezember 2021



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