Werbeverbot gelockert

Die Bundesregierung will den Paragrafen 219a ergänzen. Das generelle Werbeverbot für Abtreibungen bleibt bestehen, aber Ärzte und Krankenhäuser dürfen künftig darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Ärzte sollen demnach weitere Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch durch Hinweise auf entsprechende Informationsangebote neutraler Stellen zugänglich machen dürfen – insbesondere durch Verlinkung in ihrem Internetauftritt.

Die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Partei „Die Linke“, Cornelia Möhring, kritisierte, die Änderung des Paragrafen 219a sei keine Verbesserung, sondern zeige auf den zweiten Blick „das skandalöse Frauenbild“ der Großen Koalition. Schwangere Frauen und Ärzte dürften sich weiterhin nicht frei informieren. „Die Gängelung von Ärztinnen geht damit weiter.“

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"Werbeverbot gelockert", UZ vom 1. Februar 2019



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