„Und als der nächste Krieg begann, da sagten die Frauen: Nein! Und schlossen Bruder, Sohn und Mann fest in der Wohnung ein“, schrieb Erich Kästner 1929 in seiner „Phantasie von übermorgen“. Dass sich eines Tages auch Frauen dazu hergeben würden, für die Interessenlage und den Profit selbsterwählter Eliten andere Völker mit Zerstörung und Tod zu überziehen, wozu in der Vergangenheit die Männer (zwangs-)rekrutiert worden waren, hat sich Kästner offenbar auch in seinen dunkelsten Zukunftsvisionen nicht vorstellen können. Doch hat die tatsächliche Entwicklung anderes gezeitigt und der Militärdienst wurde – unter dem Etikett vorgeblicher Gleichberechtigung – zur einer Verwertungsmaschinerie auch weiblicher Arbeits- und Lebenskraft. Die Bemühungen und Proteste etwa von Peggy Parnass und einigen anderen (Initiative „Frauen in die Bundeswehr – wir sagen nein“, 1979) konnten diesen Trend nicht aufhalten. Er fand seinen vorläufigen Höhepunkt darin, dass kraft einer im Dezember 2000 erfolgten Änderung des Grundgesetzes (Artikel 12a) Frauen nun ebenfalls der Dienst an beziehungsweise mit der Waffe erlaubt ist. Eine Soldatin hatte im Jahr 2000 vor dem EuGH geklagt und eine volle Waffen-Gleichberechtigung auch für Frauen erstritten. Das wurde als weiterer „Fortschritt“ beruflicher Emanzipation interpretiert und gepriesen. Wenn auch die Frauenquote des Rekrutenzuwachses, wie im UZ-Artikel dargestellt, von 17,9 Prozent (2022) auf 16,2 Prozent (2024) gesunken ist, lässt doch gerade die Perspektive einer gesicherten wirtschaftlichen Existenz befürchten, dass die Anzahl (2024 etwa 181.500 Soldatinnen und Soldaten) der Anwärterinnen wieder steigt. Wir werden wohl eines – wie zu befürchten ist, nicht allzu fernen – Tages uns im Sinne Kästners zu fragen haben: Wer schließt die Frauen ein?
Wer schließt die Frauen ein?
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"Wer schließt die Frauen ein?", UZ vom 28. Februar 2025
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