Zur Freude zinsdurstiger Banken lastet auf Bund, Ländern und Gemeinden ein Schuldenberg von zwei Billionen Euro. Das sind etwa 80 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Allerdings entwickeln sich die öffentlichen Schulden unterschiedlich. Bund und Länder zusammen minderten sie bis Ende des Jahres 2015 um 27 Milliarden Euro.
Die Kommunen hingegen vermehrten sie um 5,3 Milliarden Euro. Auf Haushaltsvolumen von insgesamt 205 Milliarden lasten zinspflichtige Kredite in Höhe von 145 Mrd. Euro. 50 Milliarden davon sind teure Kassenkredite.
Seit 2009 definiert das Grundgesetz in den Artikeln 109 und 115 die sogenannten Schuldenbremsen. Mit Verfassungsrang wird die Aufnahme von Krediten geregelt. „Bund und Länder erfüllen gemeinsam die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf Grund des Artikels 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin und tragen in diesem Rahmen den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung“ (Artikel 109,2). „Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“ (109,3). Derselbe Absatz handelt von den Ausnahmen und sieht eine Tilgungsregelung vor. Für den Fall von Sanktionsmaßnahmen der EU wird vorsorglich bestimmt, wer sie zahlt, nämlich Bund und Länder im Verhältnis 65 zu 35 (Art. 109,5). Weitere Übergangsregelungen, die vor allem die Länder bis zum Jahre 2020 betreffen, sind in Artikel 143 gefasst.
Der Fiskalpakt ist seit dem 29. Juni 2012 Gesetz. Er sozialisiert die Kosten für Rettungsschirme darbender Banken. Den Effekt erläuterte der Deutsche Städtetag im September 2012: auf diesem Wege entstünde ein „Anreiz für Länder, ihre Defizite auf die kommunale Ebene zu verlagern und damit den Konsolidierungszwang auf die Kommunen abzuwälzen.“
Am 23. Juni hat sich der Deutsche Städtetag die Zustimmung zu den Wohnsitzauflagen des Integrationsgesetzes für ein vages Versprechen abkaufen lassen. Die Städtetagspräsidentin, Eva Lohse, Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen, sagte: „Die Städte begrüßen, dass der Bund drei Jahre lang die Unterkunftskosten im Hartz-IV-System für anerkannte Flüchtlinge voll zu tragen bereit ist und so – wie von uns gefordert – erhebliche zusätzliche Sozialausgaben der Kommunen vermieden werden. Bund und Länder müssen nun aber nach vielen Beratungsrunden auch gemeinsam einen Weg finden, wie die erheblichen zu erwartenden Integrationskosten bewältigt werden können. Eine schnelle Einigung tut Not. Die besten Integrationskonzepte werden nur Wirklichkeit, wenn geklärt ist, wer sie bezahlt. Ihre Finanzierung darf nicht den Kommunen zugeschoben werden.“
Eben das ist nicht klar. Es wird auch nicht klarer vor dem Hintergrund der gegenwärtig laufenden Gespräche um die Neuordnung der föderalen Finanzstrukturen, also des Verhältnisses der Finanzen des Bundes, der Länder und der Gemeinden. Diese Gespräche sind fällig, weil die bisherige Form des Länderfinanzausgleichs bis zum Jahr 2019 befristet ist. Auch der Solidarpakt II läuft zum selben Zeitpunkt aus, genau wie das Entflechtungsgesetz. Zudem greifen ab 2020 die Schuldenbremsen des GG in vollem Umfang.
Der Länderfinanzausgleich ist das Regelwerk zur Verteilung der finanziellen Mittel zwischen Bund und Ländern sowie zwischen den Ländern. Er gründet sich aktuell auf das Maßstäbegesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2005. Beide treten mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft.
Der Solidarpakt soll die „teilungsbedingten Sonderlasten der ostdeutschen Bundesländer“ ausgleichen. Hier fließen sogenannte Bundesergänzungszuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs. Nach dem Solidarpakt I, der bis 2004 galt, wurde der Solidarpakt II vereinbart. Dessen Gesamtvolumen beträgt 156,5 Milliarden Euro. Auch er läuft 2019 aus.
Durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Im Rahmen der Föderalismusreform wurden die Regelungen des GVFG modifiziert. Nach dem Entflechtungsgesetz stehen den Ländern ab dem 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2019 jährlich Beträge aus dem Haushalt des Bundes zu.
Wie nachhaltig und verlässlich der Länderfinanzausgleich sein wird, beleuchtet der folgende Vorgang. Schäuble brachte hurtig das Steueränderungsgesetz vom 2. November 2015 durch den Bundestag. Ein Federstrich veranlasste umfangreiche Rückerstattungen von Gewerbesteuer. Die Stadt Köln z. B. musste 140 Millionen Euro zurückzahlen. Allein 14 Unternehmen hatten zusammen 64 Millionen aus den Jahren 2001/2002 zu beanspruchen, die aufgelaufenen Zinsen (etwa 5 Prozent pro Jahr) summierten sich auf zusätzliche 40 Millionen Euro. Das ist – zufällig – der Betrag, der im Doppelhaushalt 2016/17 noch eingespart werden soll.