Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich auf Änderungen am Rundfunkstaatsvertrag geeinigt. Beschlossen wurden unter anderem eine Reduzierung der ARD-Radiosender und die Deckelung der Ausgaben für die Ausstrahlung von Sportereignissen. Die Fernsehsender „arte“ und „3sat“ sollen weiterhin existieren – vor der Einigung war von einer möglichen Zusammenlegung gesprochen worden. Wesentliche Änderungen können auf die digitalen Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) zukommen, wenn die Reform wie geplant im Sommer 2025 in Kraft tritt. Demnach dürfen die Sender künftig nicht zu viele Texte im Internet anbieten. Dadurch soll verhindert werden, dass der ÖRR privaten Presseverlagen Konkurrenz macht.
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