Wenig stichhaltig

Die Zwickauer Oberbürgermeisterin Constance Arndt (Bürger für Zwickau) hat Widerspruch gegen das vom Stadtrat beschlossene Verbot von Bundeswehrwerbung auf städtischen Liegenschaften, bei kommunalen Unternehmen sowie auf Fahrzeugen und sonstigen Präsentationsflächen eingelegt. In einer Pressemitteilung bezeichnete ihr Büro den Beschluss als „sowohl nachteilig als auch rechtswidrig“. Er könne Einnahmeverluste nach sich ziehen, außerdem seien ein Imageverlust für die Stadt und „negative Auswirkungen auf die künftige Zusammenarbeit mit der Bundeswehr“ nicht auszuschließen. Der Stadtrat muss sich nun erneut mit dem Thema beschäftigen. Der ursprüngliche Beschluss war auf Antrag des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) gefasst worden. Gegenüber UZ bewertete der BSW-Fraktionsvorsitzende Bernd Rudolph den Widerspruch der Oberbürgermeisterin als „wenig stichhaltig“. Die befürchteten „Einnahmeverluste treten perspektivisch nur ein, wenn plötzlich niemand anderes mehr auf den Bahnen werben will“, so Rudolph. Das sei jedoch wenig wahrscheinlich. Auch der vermutete Imageverlust sei nicht belegt. Der Sondersitzung des Rates sieht seine Fraktion gelassen entgegen. Man erwarte „einen erneuten positiven Beschluss des Rates“. Beim ursprünglichen Beschluss hatten sich die Vertreter der Partei „Die Linke“ enthalten. Auf Nachfrage von UZ, wie sie den nun eingelegten Widerspruch bewerten und wie sie in der kommenden Sitzung abstimmen wollen, reagierte die Linkspartei in Zwickau nicht.

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"Wenig stichhaltig", UZ vom 28. Februar 2025



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