Am 13. August begannen auf Kuba in Wohngebieten, in Arbeitsstätten und in Bildungseinrichtungen tausende Debatten um die neue Verfassung.
In der Einführung zu Verständnis und Handhabung des jetzigen „Verfassungsprojekts der Republik“ wird auf den Vorlauf seit 2013 verwiesen. Damals beauftragte das Politbüro der KP Kubas (PCC) eine Arbeitsgruppe, alle Neuerungen auf ihren Verfassungsrang zu analysieren, die sich aus den Beschlüssen des 6. Parteitags (2011) und der ersten Nationalkonferenz (2012) ergaben. Das wurde als notwendig angesehen, wenn man einerseits die Verfassung stärken und sie andererseits an die sozioökonomischen Neuerungen und auch an die gesetzlichen Änderungen der vergangenen Jahre anpassen wollte – Letzteres ist auch eine Frage der verfassungsrechtlichen Standsicherheit der neuen Gesetze, besonders im internationalen Rahmen. Eine Entsprechung hat das Vorgehen in der kubanischen Geschichte: Die aktuelle Verfassung von 1976 hatte das „Ley Fundamental“ vom Januar 1959 ebenfalls zum einen ersetzt und zum anderen an die entstandenen Gegebenheiten angepasst, als nämlich die Revolution immer mehr staatentypische nationale und internationale Aufgaben hatte und z. B. begann, sich in das Wirtschaftssystem der sozialistischen Staaten einzugliedern. In simpelster Übersetzung meint „Ley Fundamental“ übrigens nichts anderes als „Grundgesetz“ – was verdeutlicht, dass es sich vor 1976 eben nicht um eine Verfassung handelte und vielleicht auch hierzulande verdeutlichen hilft, dass „Verfassung“ und „Grundgesetz“ eben kein Synonym sind. Jenes „Grundgesetz“ von 1959 hatte vor bald sechzig Jahren die „Verfassungsstatute“ des Diktators Batista ersetzt, der 1952 die im regionalen Vergleich an sich fortschrittliche Verfassung von 1940 gestürzt hatte.
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Präambel
Wir, kubanische Bürgerinnen und Bürger
(…)
geleitet von Gedankengut und Beispiel von Martí und Fidel und den politisch-gesellschaftlichen Ideen von Marx, Engels und Lenin;
entschlossen, die siegreiche Revolution der Moncada und der Granma, der Sierra und von Girón, die – gestützt auf die innigste Einheit aller revolutionären Kräfte und des Volkes – die volle nationale Unabhängigkeit erkämpfte, die revolutionäre Macht etablierte, die demokratischen Veränderungen umsetzte und den Aufbau des Sozialismus begann [und sie mit der Kommunistischen Partei an der Spitze weiterführt, mit dem Endziel die kommunistische Gesellschaft zu errichten].
bewusst, dass beim Aufbau des Sozialismus die Führerschaft der Kommunistischen Partei Kubas – die geboren ist aus dem Willen zur Einheit derjenigen Organisationen, die entscheidend zum Triumph der Revolution beigetragen haben – und die nationale Einheit die Grundpfeiler und Garantie unserer politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ordnung sind;
[bewusst, dass alle Ordnungen, die sich auf die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen stützen, die Erniedrigung der Ausgebeuteten und die Entwürdigung des Menschseins der Ausbeuter zur Folge haben,
dass nur im Sozialismus und im Kommunismus die volle Würde des Menschen erreicht wird, wenn der Mensch von allen Formen der Ausbeutung befreit ist, von Sklaverei, Knechtschaft und Kapitalismus;
und dass unsere Revolution die Würde des Vaterlands und der Kubanerinnen und Kubaner auf eine höhere Ebene gebracht hat;]
(…)
nehmen durch unser freies Votum mittels eines Referendums die folgende Verfassung an.
Der Entwurf ist in elf Abschnitte mit insgesamt 224 Artikeln aufgeteilt (Politische Grundlagen, Wirtschaftliche Grundlagen, Staatsangehörigkeit, Rechte und Pflichten, Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturpolitik, Staatsaufbau, Territorialer Aufbau, Lokale Organe der Volksmacht, Wahlsystem, Verteidigung, Verfassungsreform). Von den bislang 137 sollen nur 11 Artikel unverändert bleiben, aber 113 verändert und 13 ganz gestrichen werden. Wenn auch wesentliche Elemente der 1976er Verfassung in der einen oder anderen Form auch künftig erhalten bleiben werden, stehen grundsätzlich alle Teile zur Disposition. Dieses umfassende Herangehen ist auch der Grund, warum der Begriff einer Verfassungsreform nicht trifft – es handelt sich vielmehr um die Verabschiedung einer neuen Verfassung.
Demgegenüber hatte es im Juli 1992 eine tatsächliche Reform der Verfassung gegeben, die sich auf Teilaspekte beschränkt hatte und von der Nationalversammlung bestätigt wurde. Im Juni 2002 wurde nach Artikel 1 im Kapitel I, wo es zurzeit noch heißt: „Kuba ist ein sozialistischer Staat der Werktätigen, unabhängig und souverän, organisiert von allen und zum Wohle aller, als einheitliche und demokratische Republik, zum Genuss von politischer Freiheit, sozialer Gerechtigkeit, individuellem und kollektivem Wohlstand und menschlicher Solidarität“, ein Zusatz eingeführt. Danach ist „die ökonomische, politische und soziale Ordnung, welche in der Verfassung verankert ist, unveränderbar“ – was leicht abgewandelt nun in Artikel 3 eingefügt ist.
Art 3:
(…) Der Sozialismus und das revolutionäre politische und gesellschaftliche System, wie sie in dieser Verfassung festgelegt sind, sind unwiderruflich. (…)
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In Weiterführung der Arbeitsgruppe der PCC beschloss die Nationalversammlung (ANPP) am 2. Juni die Einrichtung einer Kommission aus Abgeordneten und wichtigen Teilen der Gesellschaft, unter Führung des Ersten Sekretärs der PCC, Raúl Castro und unter Mitarbeit des Staatspräsidenten Miguel Díaz-Canel. Der nun vorliegende Text ist Ergebnis der Arbeit dieser Kommission und unterstreicht, wie es in der Einführung heißt, „den sozialistischen Charakter unseres politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Systems sowie die richtunggebende Rolle der KP Kubas“. Auch wird auf den Begriff des „sozialistischen Rechtsstaats“ verwiesen, mit dem die Institutionalität und die Durchsetzungskraft der Gesetzgebung und „darin die Vorherrschaft der Verfassung“ gestärkt werden soll.
Art 1:
Kuba ist ein sozialistischer Rechtsstaat, demokratisch, unabhängig und souverän, mit und für alle organisiert als eine unteilbare einheitliche Republik, gegründet auf Arbeit, Würde und Ethik seiner Bürgerinnen und Bürger (…)
Auf Kuba werden verschiedene Eigentumsformen möglich sein, mit dem sozialistischen Besitz des ganzen Volkes als dem wesentlichen Prinzip. Das Land unterstreicht mit dieser Verfassung seine internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der sozialen und politischen Rechte des Einzelnen, wozu eine Verwaltungsgerichtsbarkeit gehören wird. Eine doppelte Staatsangehörigkeit soll Kubanerinnen und Kubaner nicht möglich sein, solange sie auf Kuba leben.
Der Staatsaufbau gehört zu den Bereichen, wo es deutliche Veränderungen geben soll. Es wird zwischen dem Staatschef und einem Ministerpräsidenten unterschieden, der der Regierung vorsteht – im Gegensatz zu den Ministern müssen diese Mitglieder der ANPP sein. Der Staatsrat bleibt erhalten, wird aber „stärker mit der ANPP interagieren, auch weil Präsident, Vizepräsident und Sekretär beim Staatsrat und der ANPP die gleichen Personen sind“. Eingeführt werden mit der neuen Verfassung sowohl ein Nationaler Wahlrat als auch eine Oberste Rechnungsprüfbehörde (beides in lateinamerikanischen Ländern übliche Termini); auch die Abschaffung der Provinzversammlungen zu Gunsten der Einführung einer Provinzregierung unter einem zu ernennenden Gouverneur sowie einem Provinzrat deutet auf eine Anpassung des kubanischen Staatsaufbaus an regionale Gegebenheiten. Indirekt gestärkt werden auf diese Weise die Gemeinden mit ihren Räten, die fortan von einem Vorsteher und nicht mehr von einem Präsidenten geführt werden.
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Der Ratifizierungsprozess unterscheidet sich, so der Einführungstext mit berechtigtem Stolz, von ausgeführten Verfassungsprozessen anderer Länder und stellt die „Ausübung der souveränen Macht des Volkes“ dar, die aber eine „hohe Verantwortung aller Bürger/innen beim Studium des Entwurfs als auch bei allen Vorschlägen“ abverlange. Die Volksbeteiligung zeigt sich daran, wie schnell eine Million Exemplare des Verfassungsentwurfs vergriffen waren. 135 000 Versammlungen werden in diesen Wochen bis zum 15. November stattfinden, bevor die vom Volk diskutierten Änderungen den Abgeordneten der Nationalversammlung vorgelegt werden, damit sie gegebenenfalls eingearbeitet werden können – dabei kann ein Entwurfvorschlag auch wieder durch den 1976er Artikel ersetzt werden. Nach der Überarbeitung muss in der ANPP eine Dreiviertel-Mehrheit den Text beschließen, der danach dem Volk zur Ratifizierung vorgelegt wird, die für Februar 2019 geplant ist. Die Legitimation dieser Verfassung dürfte in der Welt nur wenig Pendants haben.
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Es geht mit der neuen Verfassung Kubas um die Weiterführung der Revolution und des Sozialismus. Es wird ein veränderter Sozialismus sein, und nicht alles wird allen schmecken.
Den einen nicht, die sich von rechts freuen, dass im Entwurf zur neuen Verfassung der Bezug auf den „Kommunismus“ fehlt – den anderen auch nicht, die von links unter anderem genau das ebenfalls als Beweis für den Übergang zum Kapitalismus kritisieren. Beide werden sich täuschen, weil der sozialistische Weg einer Gesellschaft von einer Verfassung weder entscheidend geebnet noch eingeengt wird. Denn im Gegensatz zu denjenigen Staaten Südamerikas, die in den letzten zwanzig Jahren ihren „Revolutionen“ (und auch dem dafür notwendigen Bewusstseinsprozess!) die Verfassungen vorangehen ließen statt eine gesellschaftliche Umgestaltung der Besitzverhältnisse, hat Kubas Revolution dem Volk sowohl Besitz als auch Bewusstsein gegeben. Mehr als auf eine neue Verfassung kommt es bei der Verteidigung des gegen den Imperialismus Erreichten im Positiven wie im Negativen nämlich darauf an, wie sich die Dialektik von historischer Rolle der Kommunistischen Partei und konkreter Notwendigkeit einer sozialistischen Gleichheit des Volkes ausgestaltet.
Art 5:
Die Kommunistische Partei Kubas – Einheitspartei, martianisch, fidelistisch und marxistisch-leninistisch, organisierte Avantgarde der kubanischen Nation – ist, gestützt auf ihren demokratischen Charakter und die ständige Verbindung zum Volk, die oberste anleitende Kraft von Gesellschaft und Staat. Sie organisiert und orientiert die gemeinsamen Anstrengungen zum [zu den hohen Zielen des] Aufbau des Sozialismus [und zum Voranschreiten zur kommunistischen Gesellschaft]. Sie arbeitet an Erhalt und Stärkung der patriotischen Einheit der Kubanerinnen und Kubaner und für die Entwicklung ethischer, moralischer und ziviler Werte.
Aber auch wir, die wir als in der Solidarität Aktive Kubas Recht auf eine vom Kapitalismus unabhängige Entwicklung verteidigen und die wir – weitergehend – als Kommunistinnen und Kommunisten damit unsere Weltanschauung dort in die Praxis umgesetzt sehen, werden da und dort nach Antworten suchen. Vielleicht auf die Frage nach dem verschwundenen Bezug auf den „Kommunismus“, dessen Klassenlosigkeit sich Kubas Revolutionäre vor einigen Jahrzehnten weit näher wähnten, als sie es heute sind, wo dem neuen Reichtum mancher Vermieter oder Geschäftsinhaber mit einer progressiven Besteuerung beigekommen werden soll. Oder auf die nach der Rolle der KP Kubas oder zu neuen Eigentumsformen.
Wer Antworten sucht, muss zunächst die Fragen verstehen. Das materialistisch zu beherrschen hat dem kubanischen Weg zum Sozialismus manchen Pfad geebnet, den viele erst im Nachgang verstanden haben. Wer klug war, blieb solidarisch.
Die Ergänzungen sind kursiv und grün
und die Streichungen in eckigen Klammern und rot gedruckt.