Zum Tempolimit auf Autobahnen

Weiter mit Vollgas

Am 17. Januar hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen das „gesetzgeberische Unterlassen der Einführung eines allgemeinen Tempolimits auf Bundesautobahnen“ abgelehnt. Sie sei mangels ausreichender Begründung nicht zur Entscheidung angenommen, teilte die Behörde mit.

Die Beschwerdeführenden wandten sich gegen die unzureichenden Klimaschutzmaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland. Sie sahen einen Verstoß gegen das Klimaschutzgebot des Grundgesetzes, weil die Regierung im Verkehrssektor durch das Unterlassen eines Tempolimits keine den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechende Abwägungsentscheidung getroffen habe.

Die Ampel-Regierung sieht in ihrem Koalitionsvertrag „den Weg zur CO2-neutralen Welt als große Chance“, allerdings nicht für die Menschen, sondern für „den Industriestandort Deutschland“. Entsprechend heißt es dort auch, entgegen den Wahlprogrammen der grünen und sozialdemokratischen Partei: „Ein generelles Tempolimit wird es nicht geben.“

Die Ampel-Regierung ist damit noch hinter die Positionen ihrer großen Vorgängerkoalition zurückgefallen. Deren Umweltamt hatte noch im vergangenen Sommer festgestellt, dass der Verkehrssektor für rund 20 Prozent der Treibhausgasemissionen Deutschlands verantwortlich ist. Nach der Corona-Pandemie sei 2021 der CO2-Ausstoß des Autoverkehrs auf rund 148 Millionen Tonnen angestiegen. „Damit wird das Sektorziel des Klimaschutzgesetzes nicht eingehalten,“ bilanzierte das Umweltbundesamt und stellte fest: „Die Einführung allgemeiner Geschwindigkeitsbegrenzungen auf allen Straßen in Deutschland wäre ein kurzfristig realisierbarer, kostengünstiger und wirksamer Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen des Verkehrs. Zudem würde auch die Verkehrssicherheit erhöht und die Lärm- und Schadstoffemissionen gemindert“ und schlug ein generelles Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen vor. Das gesamte Paket hätte die Treibhausgasemissionen um rund drei Millionen Tonnen gemindert.

Das Beharren der Regierung auf den „freien“ Autoverkehr auf den Autobahnen ist genau wie der von Bundeskanzler Olaf Scholz einberufene „Mobilitätsgipfel“ im Januar ein Beleg dafür, dass die Verkehrswende nicht im Kanzleramt angekommen ist. Zu dem Treffen waren fast ausschließlich Vertreter der Automobilbranche eingeladen. Ein dringend erforderliches Sofortprogramm für den Klimaschutz im Verkehr ist von dieser Koalition nicht zu erwarten.

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"Weiter mit Vollgas", UZ vom 20. Januar 2023



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