Umstrittene Tarifverhandlungen in der Leiharbeitsbranche stehen an

Weit entfernt vom gleichen Lohn

Von Philipp Kissel

Sollen Leiharbeiter genau so viel verdienen, wie fest angestellte Arbeiter? Das ist für alle Leiharbeiter die wichtigste Frage. Auf den Umfrage-Postkarten, die der DGB momentan an Betriebe verschickt, ist sie aber nicht zu finden. Die nächste Tarifrunde in der boomenden Leiharbeit steht an. Vorher sollen Betroffene befragt werden. Das Netzwerk ZOOM (Zeitarbeiter ohne Organisation machtlos) der IG Metall kritisiert die Umfrage: „Braucht die DGB-Tarifgemeinschaft hierfür wirklich eine Umfrage? Die Antwort auf die ersten drei Fragen lautet schlicht EQUAL PAY!“ Zum Schluss werden die Leiharbeiter danach gefragt, welche Laufzeit sie für den Tarifvertrag wünschen. Die Diskussion in den Gewerkschaften dreht sich aber um die Frage, ob die Tarifverträge in der Zeitarbeit überhaupt verlängert werden sollen. Das IG-Metall-Netzwerk befürchtet deshalb, „dass man sich in näherer Zukunft auf dem leider untauglichen Gesetzentwurf von Frau Nahles ausruhen will. ZOOM ist hundertprozentig für Basisbeteiligung, aber wenn, dann bitte mit den richtigen Fragen!“

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sah bisher vor, dass „Vereinbarungen unwirksam“ sind, die ein schlechteres Arbeitsentgelt vorsehen als für einen vergleichbaren Arbeitnehmer im Betrieb. Daraus lässt sich ein „Equal Pay“-Grundsatz ableiten. Mit der geplanten Reform des AÜG könnte das wegfallen, da die Gleichbezahlung nach neun Monaten dort fixiert werden soll. Bisher konnte von diesem Grundsatz abgesehen werden, wenn es Tarifverträge mit anderen Regelungen gibt. Die vom DGB abgeschlossenen Tarifverträge wurden zuletzt 2013 neu abgeschlossen und sehen mit einer extrem langen Laufzeit eine Anhebung der Untergrenze zum 1. Juni 2016 auf 8,50 Euro im Osten und neun Euro im Westen (beides brutto) vor.

Nach der völligen Deregulierung der Leiharbeit 2003 hatte sich der DGB gezwungen gesehen, Dumping-Tarifverträgen durch „christliche“ Gewerkschaften zuvorzukommen und schloss selbst welche ab, allerdings auch mit sehr niedrigen Löhnen. Die „christlichen“ Tarifpartner sind mittlerweile für tarifunfähig erklärt worden. Sie fallen weg und damit ein Argument für die schlechten Tarifverträge. In den Genuss der zahlreichen Branchenzuschläge kommen relativ wenige Leiharbeiter. Zugleich ist die neue gesetzliche Regelung der gleichen Bezahlung erst nach neun Monaten eher ein Grund für Tarifverträge, die dann die Zahlung vorher regeln und damit für die überwiegende Mehrheit der Leiharbeiter, die im Schnitt drei Monate beschäftigt sind.

Prinzipiell wäre ein Tarifvertrag, der gemeinsam erkämpft und erstreikt wurde und von einem Betriebsrat im Betrieb durchgesetzt werden kann,  ein kollektiver Weg seine Rechte einzufordern. Die Bedingung, dafür Gewerkschaftsmitglied zu werden und etwas dafür zu tun, ist besser, als auf eine staatliche Regelung zu hoffen, die stets im Interesse der Konzerne ist. Dazu müsste es aber ein Tarifvertrag sein, der auch tatsächlich gut ist und nicht die Benachteiligung fortsetzt. Wenn nicht, besteht die Gefahr der „Instrumentalisierung von Gewerkschaften und Betriebsräten für die Ziele der Unternehmer“, wie der Arbeitsrechtsexperte Rolf Geffken warnt. Der Protest von linken Gewerkschaftern gegen die Verlängerung der Tarifverträge ist begründet. Die Hoffnung dadurch der Leiharbeit den Garaus zu machen, ist aber eine Illusion. Mag Wompel von der Internet-Plattform Labournet, die zu einer Postkarten-Aktion gegen die Verlängerung der Tarifverträge aufruft, hofft: „Die DGB-Gewerkschaften hätten jetzt die Chance, den Sklavenhandel, der sich Leiharbeit nennt, endlich zu beenden.“

Dazu wäre eine Mobilisierung der Belegschaften und Leiharbeiter nötig. Dafür müsste aber Konsens sein, dass das Verbot der Leiharbeit erkämpft werden muss – und sei es über Zwischenschritte von stark einschränkenden Tarifverträgen. Dieser Konsens existiert aber nicht. Der DGB-Bundesvorstand erklärte 2002 nach der Zustimmung zu den Hartz-Entwürfen, es sei eine „Chance, den zwischen unterschiedlichen Interessengruppen erreichten Konsens für eine große Gemeinschaftsanstrengung zu nutzen.“ Der spätere IG-Metall-Vorsitzende Bertold Huber erklärte 2012: „Ich habe immer für die Legalisierung der Leiharbeit als Flexibilisierungsinstrument gestritten. Ich bin der Meinung, daß wir das brauchen.“ Die schlechten Tarifverträge und die neue Reform des AÜG begünstigen den Ausbau der Leiharbeit und führen zu einer Verschlechterung der Lage der Leiharbeiter und vertiefen die Spaltung der Belegschaften. Dennoch wurden sie von der DGB- und IG-Metall-Spitze begrüßt.

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"Weit entfernt vom gleichen Lohn", UZ vom 22. Juli 2016



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