Im Fall der vier von Abschiebung bedrohten palästinasolidarischen Studierenden in Berlin hat sich eine Beamtin geweigert, den Weisungen der Senatsverwaltung zu folgen. Das brachte eine Recherche von „fragdenstaat.de“ ans Licht. Die zuständige Abteilungsleiterin im Landesamt für Einwanderung (LEA) weigerte sich zunächst, die Ausweisung der Personen vorzubereiten, weil keine von ihnen wegen einer Straftat verurteilt worden sei. In einer E-Mail wandte sie gegenüber ihren Vorgesetzten ein, dass sie der „Weisung vom 20. 12. 2024, die unter a) bis c) genannten Personen zur Feststellung des Verlusts der Freizügigkeit anzuhören und in der Folge die Verlustfeststellung vorzunehmen, aus Rechtsgründen nicht nachkommen kann“. Trotz des Widerspruchs hielt die Senatsverwaltung an ihrer Weisung fest – und das Landesamt folgte schließlich. Die vier betroffenen Personen haben Eilanträge gegen ihre Ausweisungen gestellt, über die nun das Verwaltungsgericht Berlin entscheiden muss.
Weisung abgelehnt
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"Weisung abgelehnt", UZ vom 18. April 2025
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