54 Prozent der Beschäftigten in Deutschland erhalten Weihnachtsgeld – so zumindest lautet das Ergebnis einer online durchgeführten Umfrage der von der Hans-Böckler-Stiftung betriebenen Internetseite lohnspiegel.de, an der sich rund 8 800 Beschäftigte beteiligt haben.
Die besten Chancen auf Weihnachtsgeld haben demnach nach Tarifvertrag beschäftigte (72 Prozent), die im Westen wohnen (56 Prozent), männlich sind (56 Prozent), unbefristet beschäftigt (55 Prozent) und Mitglied in einer Gewerkschaft (66 Prozent).
Bei „Arbeitgebern“, die nicht tarifgebunden sind, erhielten nur 42 Prozent diese Sonderzahlung. In Ostdeutschland sind es insgesamt nur 40 Prozent, und auch Frauen sind nach Angaben von lohnspiegel.de mit 50 Prozent, unbefristet Beschäftigte mit 45 Prozent und Leiharbeiter mit 49 Prozent deutlich benachteiligt.
Weihnachtsgeld wird überwiegend als fester Prozentsatz des Monatseinkommens berechnet. Mit den Tarifabschlüssen verändern sich auch die tariflichen Weihnachtsgelder. Das fängt bei einem Plus von einem Prozent in der Druckindustrie an und geht über 2,1 Prozent im Bankgewerbe, 2,4 Prozent im Versicherungsgewerbe, 2,8 Prozent in der chemischen Industrie West, 3,4 Prozent in der Metallindustrie bis zu 3,6 Prozent bei der Deutschen Bahn AG und bis zu 5,1 Prozent in der Papier verarbeitenden Industrie.
Vergleichsweise hohes Weihnachtsgeld erhalten nach Angaben von lohnspiegel.de die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der Chemieindustrie, in der Druckindustrie sowie in der Textilindustrie (Westfalen) mit 95 bis 100 Prozent eines Monatseinkommens. Es folgen unter anderem die Bereiche Versicherungen (80 Prozent), Einzelhandel (West: vorwiegend 62,5 Prozent) sowie Metallindustrie (überwiegend 55 Prozent).
Im öffentlichen Dienst (Gemeinden, West) beträgt das Weihnachtsgeld je nach Vergütungsgruppe zwischen 60 und 90 Prozent.
Weihnachtsgeld ist also kein Geschenk der seligen „Arbeitgeber“ zum Anlass der Geburt Jesu Christi. Gerade sogenannte selbsternannte „christliche Arbeitgeber“ stellen dieses auf das Jenseits gerichtete Entgelt immer wieder in Frage, wenn es ihnen betrieblich durchsetzbar erscheint.