Die SDAJ hat auf einer Veranstaltung am 15. März zusammen mit der DKP Hamburg-Altona durch den Kampf der Frauenbewegung gegen die Paragrafen 218 und 219 geführt.
Die beiden Paragrafen, die Abtreibungen und Werbung für diese unter Strafe stellen, haben eine lange Tradition in Deutschland. Der Kampf für die Abschaffung hat eine ähnlich lange Tradition. Die Debatte flammte in den letzten Monaten wieder auf, wobei es vor allem um den § 219a ging, der die Werbung unter Strafe stellt. Heute stehen wieder vor allem Ärztinnen vor Gericht wegen „gewerbsmäßiger Werbung für Schwangerschaftsabbrüche“. Angezeigt werden sie von rechten „Lebensschützern“, weil diese gerne den Schwangerschaftsabbruch generell verbieten würden, ohne Fristenregelung oder jede Indikation.
Der rechte Rollback ist also in allen Bereichen im Vormarsch. Durch den politischen Druck der „Lebensschützer“ ist für Frauen die Zahl der Möglichkeiten, Schwangerschaften abzubrechen, deutlich zurückgegangen. Die SPD ist auch mal wieder bei der Reform des § 219a eingeknickt. Vor mehr als 70 Jahren sprach die Schriftstellerin, Philosophin und Feministin Simone de Beauvoir die prophezeiende Warnung aus: „Man darf nie vergessen, das eine politische, wirtschaftliche oder religiöse Krise genügt, um die Rechte der Frauen wieder infrage zu stellen, denn diese Rechte sind nie sicher und Frauen müssen ihr Leben lang wachsam bleiben.“
Bei Staatsgründung der DDR wurden die Paragrafen 218 und 219 nicht in das neue Strafgesetzbuch übernommen. Die BRD hingegen beließ bei ihrer Neugründung den Gesetzestext des NS-Regimes ohne Änderung in ihrem Strafgesetzbuch.
Der kleine Lichtblick für die Selbstbestimmungsrechte der Frau, den es ab 1974 im demokratischen Teil Deutschland gab: „Das Recht, ohne Zwangsberatung in den ersten 12 Wochen eine Schwangerschaft abbrechen zu können“, wurde mit dem „Einigungsvertrag“ wieder einkassiert.