Aufwendungen für Flüchtlinge werden auf Städte und Gemeinden abgewälzt

Wasser auf die Mühlen der AfD

Von Klaus Stein

Mit Datum 19. April 2018 legten zwei Ministerien dem Landtag von Nordrhein-Westfalen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes vor. Es sind die zwei Ministerien mit recht gemütlichen Namen: Das erste ist für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration zuständig, das andere für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung. Ihr Gesetzentwurf ist aber geeignet, Konkurrenzängste und Unfrieden unter den Ärmsten zu stiften und Wasser auf die Mühlen der AfD zu leiten.

Für das Jahr 2018 wird vorgesehen, dass die Kosten des Aufenthalts geduldeter Flüchtlinge mit 100 Millionen Euro den Kommunen erstattet werden. Das klingt großzügig, ist es aber nicht. Angeblich soll damit einer dringenden Finanzierungslücke abgeholfen werden, für die gegenwärtig die Städte und Gemeinden aufkommen. Dabei sind sie häufig hoch verschuldet. Und sollen es bleiben.

Es geht um die Ansprüche von Asylbewerbern aus dem Asylbewerber-Leistungsgesetz, deren Asylantrag zwar abgelehnt ist. Ihr weiterer Aufenthalt wird aber geduldet, weil sie aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht ausreisen können. Da klafft eine Lücke. Bei der Berechnung der Ausgleichszahlungen wurde bisher regierungsseitig von einer fiktiven Drei-Monate-Frist der Duldungsdauer ausgegangen. Tatsächlich aber bleiben die Geduldeten länger und können folglich länger Ansprüche aus dem Asylbewerber-Leistungsgesetz geltend machen.

Deswegen hatte der NRW-Städtetag noch kurz vor der Landtagswahl im Mai vergangenen Jahres Forderungen an die künftige Landesregierung gestellt: „Entgegen der im Rahmen der Verhandlungen zur Flüchtlingsfinanzierung im Jahr 2015 zugrunde gelegten Prognose bleiben geduldete Flüchtlinge immer noch deutlich länger als drei Monate nach Abschluss des Verfahrens in Deutschland. Dabei beziehen sie weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz (AsylbLG), für die die Kommunen nach drei Monaten keine Erstattung nach geltendem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) erhalten. Die Städte fordern eine Erstattung nach FlüAG für geduldete Flüchtlinge so lange wie Ansprüche nach AsylbLG bestehen.“

NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) kennt also das Problem. Im Lande leben über 52 000 abgelehnte Asylbewerber mit einer Duldung. Die Kostenerstattung an die Kommunen ist versprochen, bislang aber ausgeblieben. Die Novelle des Teilhabe- und Integrationsgesetzes soll dem Rechnung tragen. Indes werden die vorgesehenen Ausgleichszahlungen für die 396 NRW-Gemeinden bei 100 Millionen Euro gedeckelt. Im Wahlkampf dagegen war seitens der CDU noch die Rede von 434 Millionen Euro für die Integration von Flüchtlingen. Diese Summe sieht die Bundesregierung zur Entlastung der Landeskasse vor, zahlt sie auch, aber den Gemeinden wird sie vorenthalten. Im Kreistag von Heinsbach kritisiert Ralf Derichs, SPD, dieses Vorgehen. „In ihrem Wahlprogramm hat die CDU damit geworben, die Integrationspauschale des Bundes vollständig an die Kommunen weiterleiten zu wollen. Dieses Wahlversprechen wurde von der Landesregierung gebrochen. Dabei wäre das Geld für die finanzschwachen Kommunen in NRW dringend notwendig, um Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen finanzieren zu können.“ Derichs ergänzt: „Hinzu kommt, dass Gelder nicht nur einbehalten werden, sie werden auch nicht bei der Finanzausgleichsmasse zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen berücksichtigt. Damit enthält das Land die Mittel nicht nur vor, es ist faktisch eine Kürzung.“

Im Kreis Düren summiert sich der Finanzbedarf in den 15 Städten und Gemeinden auf über 8 Millionen Euro. Die Stadt Schwelm muss im Haushalt 2018 mehr als 800 000 Euro für geduldete Flüchtlinge vorsehen. Dabei ist sie auf Mittel aus dem Stärkungspakt angewiesen. Im Städtchen Drensteinfurt belaufen sich die zusätzlichen Kosten auf über 500 000 Euro. Sunderns Bürgermeister Ralph Brodel beklagt eine Lücke von 600 000 Euro. In Recklinghausen rechnet Stadtkämmerer Ekkehard Grunewald damit, dass die Stadt auf Kosten von 4,65 Millionen Euro sitzenbleibt. In anderen Bundesländern, Bayern und Baden-Württemberg beispielsweise, würden die Kosten den Kommunen komplett erstattet.

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"Wasser auf die Mühlen der AfD", UZ vom 27. April 2018



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