Zu „Freispruch nach Geständnis“, UZ vom 15. November

Was wäre, wenn …

Rüdiger Deißler, Berlin

Deutsche Gerichte sind nicht zuständig, wenn der Täter in US-Uniform, Grant Harrison, sich auf das US-Gelände in Ramstein (Rheinland-Pfalz) beziehungsweise Spangdahlem flüchtet. Obwohl die BRD seit dem 2+4-Vertrag vom 12. September 1990 als vollkommen souveräner Staat gilt. Weil eine Kleinigkeit der Ermittlungsarbeit in diesem Mordfall zwischen deutscher und US-amerikanischer Justiz unterschiedlich ist, urteilt ein auf deutschem Boden in einer US-Militäreinrichtung formal zuständiges US-Militärgericht auf Freispruch. Der Mörder Grant Harrison kann unbehelligt in die USA ausreisen.

Was wäre los gewesen, wenn der Täter ein sowjetischer Soldat und die Garnison in Fürstenwalde gewesen wäre in den Jahren bis 1994 nach dem Anschluss der DDR? (1994: Abzug der Roten Armee aus der BRD)

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Was wäre, wenn …", UZ vom 17. Januar 2025



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Tasse.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]

    Das könnte Sie auch interessieren

    Unsere Zeit