AfD fühlt sich als Opferlamm

Was tun gegen rechts im Betrieb?

Von Rainer Perschewski

Für Aufsehen im – vorwiegend rechten – Blätterwald sorgte eine „Handlungshilfe für den Umgang mit Rechtspopulisten im Betrieb und Verwaltung“ des ver.di-Landesbezirks Niedersachsen/Bremen. Die rechte Szene mokierte sich. Bespitzelungsvorwürfe gegen die Gewerkschaft und ver.di als verfassungsfeindliche Organisation sind noch die harmlosesten Vorwürfe. Natürlich nehmen es AfD-Gliederungen zum Anlass, um sich als Opferlamm darzustellen oder gar Anzeigen gegen ver.di zu starten. Schließlich sah sich der ver.di-Bundesvorstand genötigt, gegen die Veröffentlichung Stellung zu nehmen.

„ver.di nehme die politische Ausein­andersetzung mit der AfD an, weil es notwendig sei, die freiheitliche, vielfältige, gleichberechtigte und offene demokratische Gesellschaft zu erhalten,“ heißt es in einer Mitteilung. Vorsitzender Frank Bsirske betonte: „Mitglieder wegen ihrer politischen Haltung auszuschnüffeln, entspricht dabei nicht dem Selbstverständnis von ver.di und kann und wird für die Organisation niemals handlungsleitend sein“. Hierüber lässt sich allemal streiten, da auch die Gewerkschaften sich in der Vergangenheit oft anders verhalten haben. Der Vorgang selbst aber ist Ausdruck einer Debatte in den Gewerkschaften um eine angemessene Reaktion gegen rassistische, antidemokratische oder gewerkschaftsfeindliche Organisationen, wie die rechtskonservative AfD.

Die Feststellung von ver.di, dass die Positionen der AfD und Äußerungen ihrer Führungsspitze sich gegen die Interessen der Werktätigen, Erwerbslosen oder Rentner richten – ganz gleich ob es um die Anhebung des Rentenalters gehe, die Abschaffung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Absage an Vermögensbesteuerung oder um fremdenfeindliche Positionen im Umgang mit Migranten gehe, reicht als Reaktion allein offensichtlich nicht aus. Denn trotzdem müssen die Gewerkschaften feststellen, dass bei den letzten Wahlen häufig der Anteil der Gewerkschaftsmitglieder an den AfD-Wählern über dem Durchschnitt in der Bevölkerung lagen.

Der Argumentationsansatz ist dabei der Richtige. Die Frage, die den meisten Gewerkschaftern aber zwangsläufig folgen sollte ist, was an der Politik von SPD, Grünen, FDP oder CDU sich grundsätzlich von den AfD-Forderungen unterscheidet. Eine Auseinandersetzung mit wirtschaftstheo­retischen Vorstellungen wird sehr schnell zu dem Ergebnis führen, dass die Wirtschaftspolitik in Deutschland seit Jahrzehnten unabhängig von den Regierungskonstellationen und auch schon früher in Westdeutschland mehr oder weniger an neoliberalen Vorstellungen ausgerichtet waren. Eine passende Antwort kann daher nur sein, dass die soziale Frage kompromisslos in den Mittelpunkt der Politik von Gewerkschaften gehört und eine radikale Umverteilung die Forderungen bestimmen müssen. Auch das kann im Betrieb ohne Probleme Gegenstand von Forderungen sein.

Explizit gegen rechts tätig zu werden, zählt aber faktisch zu den originären Aufgaben von Betriebsräten. Das Betriebsverfassungsgesetz formuliert hierzu eindeutig, dass Betriebsräte „Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb (…) beantragen“ müssen (BetrVG §88 Nr. 4). In vielen Bestimmungen des Gesetzes wird dies zudem noch ausgeführt und erweitert. So hat der Betriebsrat das Recht Einstellungen zu verweigern, wenn von dem Bewerber rassistische oder fremdenfeindliche Betätigung zu erwarten ist bzw. kann er die Entlassung von Mitarbeitern aus den gleichen Gründen verlangen. Diesem Auftrag kann ein Betriebsrat nur gerecht werden, wenn er aufmerksam seine Umwelt beachtet und sehr wohl registriert, wer aktiv in derartigen Organisationen ist. Zur Unterstützung dieser Maßnahmen gibt es – ebenso langjährig – konkrete Handlungshilfen für Aktionen und Durchsetzung der Forderungen u. a. von der gewerkschaftlich orientierten Organisation „Mach meinen Kumpel nicht an“!

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"Was tun gegen rechts im Betrieb?", UZ vom 14. April 2017



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