Sehr viel Gemeinsamkeit von Bundestagsparteien in der Frage der Bundeswehreinsätze im Innern

Warnung vor neuem Verfassungsbruch

Von Ulrich Sander, Bundessprecher der VVN-BdA

Bereiten sich Sicherheitsbehörden auf Unruhen und Aufstände in Deutschland und Europa vor?

Rolf Gössner, Anwalt, Publizist und Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, befürchtet eine problematische und folgenschwere Entwicklung. Auf einer Tagung der International Association Of Lawyers Against Nuclear Arms (IALANA) vor kurzem in Wiesbaden, sprach Rolf Gössner über eine „schleichende Militarisierung der Inneren Sicherheit.“ Gössner ging dabei auf eine sechs Quadratkilometer große Übungsstadt der Bundeswehr ein, die derzeit in Sachsen-Anhalt entsteht und zur Übung des militärischen Straßen- und Häuserkampfs im „urbanen Ballungsraum“ dienen soll.

Nachdem die Stadt mit Namen „Schnöggersburg“ fertiggestellt ist, „werden Bundeswehr-, EU- sowie NATO-Kampfverbände gemeinsam den ‚asymmetrischen‘ Krieg und Häuserkampf in Großstädten proben – für bewaffnete Konflikte der Zukunft, für Auslandseinsätze, aber auch für künftige Bürgerkriegs- und Militäreinsätze in europäischen Städten und im Innern des Landes“, erklärt Gössner in einem Telepolis-Interview.

Er befürchtet, dass angesichts einer stärker werdenden sozialen Spaltung in Europa derzeit sowohl auf geheimdienstlicher als auch auf militärischer Ebene vorgeplant wird, um gegebenenfalls gegen drohende Aufstände in den Bevölkerungen gewappnet zu sein. Gössner kritisiert eine Politik, die die möglicherweise bevorstehenden Konflikte als reine „Sicherheitsprobleme“ betrachtet, aber die sozialen und ökonomischen Faktoren und Ursachen für Missstände, die zu Unruhen und Aufständen, auch zu Kriminalität, Gewalt und Terror führen könnten, nicht entschärft und bekämpft. R. G.

Ulrich Sander

Ulrich Sander

Die CDU hält seit Jahren Schubladenpläne zum Einsatz der Soldaten im Inneren bereit, geschaffen von Militärs. Vorige Woche wurde die Schublade mal wieder geöffnet. Die SPD-Minister sagten: Wir verteidigen unsere Freiheit am Hindukusch, und die CDU echote: Und wir auch in Hindelang.

Für Einsätze wie am Hindukusch wurde im März 2014 vom Bundestag eine Kommission unter Leitung des ehemaligen Verteidigungsministers Volker Rühe (CDU) geschaffen, die der Überprüfung der Parlamentsrechte – sprich: ihrer Abschaffung – dient. Vorerst bei Auslandseinsätzen. Aber wenn Eile geboten ist, wird sicherlich ein Weg gefunden, um auch ohne Änderung des Grundgesetzes, nur in Anwendung des Artikels 35 mit all seinen Gummiformulierungen und BVG-Interpretationen die Bundeswehr im Innern einzusetzen.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 2012 den bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Landesinneren für verfassungsgemäß erklärt, wenn es „katastrofische“ Entwicklungen gäbe und wenn – etwa beim Abschuss von angeblich mit Terroristen besetzen Flugzeugen – vorher die Regierung gefragt wird. Das Gericht überschritt seine Kompetenzen, denn die Verfassungsänderung – und dies ist eine – ist dem Bundestag mit zwei Drittel Mehrheit vorbehalten. Nun verlangt die CDU dennoch eine Verfassungsänderung bzw. noch militärfreundlichere Auslegungen. Denn offenbar ging das Gericht den Unionspolitikern und den hinter ihm stehenden Generälen – den Autoren der geplanten neuen Verteidigungspolitischen Richtlinien – nicht weit genug. Doch schon seit Jahren okkupiert die Bundeswehr illegal Aufgaben, die mit der Verfassung nicht im Einklang stehen.

Es begann vor elf Jahren. Am 17. Februar 2005 wurde das Gesetz über die Neuordnung der Reserve der Streitkräfte beschlossen. Kern des Gesetzes: Das Alter, bis zu dem Reservisten einberufen werden können, steigt von 45 auf 60 Jahre. Geregelt wird darin auch der Einsatz von Reservisten im Krieg und im Inneren des Landes. Petra Pau von der Linkspartei PDS führte aus: „Reservistinnen und Reservisten sollen in den Umbau der Bundeswehr von einer Verteidigungsarmee zu einer weltweit agierenden Interventionsarmee aktiv einbezogen werden.“ Es handelt sich laut Bundeswehr um mindestens 550000 einsatzbereite Reservisten, und ihre Zahl wächst Jahr um Jahr. Pau: Mit dem Gesetz will man den „Einsatz der Bundeswehr im Inneren der Bundesrepublik Deutschland vorbereiten.“ Die Regierung weise „Reservistinnen und Reservisten entsprechende Aufgaben zu.“

Sämtliche organisatorischen und infrastrukturellen Voraussetzungen für den militärischen Einsatz im Inneren sind schon geschaffen worden, ohne dass die SPD oder die Grünen widersprachen. Daran muss derjenige erinnert werden, der sich auf die vollmundigen Absagen der SPD an den neuen Unionsvorstoß verlässt. Ein sozialdemokratisch geführtes Bundesland, und zwar Mecklenburg-Vorpommern, hat – und dies mit Hilfe der Linkspartei (damals PDS) – beim G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 die unbewaffnete Unschuld verloren und Truppen gegen Demonstranten herangeholt sowie gemeinsame Kommandostäbe von Bundeswehr und Polizei wirken lassen.

Es existieren nunmehr bundesweit militärgeführte Kommandostäbe der „Zivil-militärischen Zusammenarbeit“, die von allen Kommunen und Landkreisen klaglos hingenommen wurden. Dafür wurden Räume in den Rathäusern und Landratsämtern geschaffen. Ein Oberst führt das Kommando über die Polizei, die Verwaltung, die Feuerwehr, den Technischen Hilfsdienst. Dazu kommt ein „Heimatschutz“, bestehend aus einer Reservistenarmee, die kurzfristig von den genannten Kommandostäben und vom Reservistenverband zusammengerufen wird. Sie steht beispielsweise beim Abbau des Streikrechtes durch Einsatz von Soldaten im öffentlichen Dienst bereit. Und die Reservisten üben schon mal die Bekämpfung von Demonstranten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung an die Linkspartei vom 28. August 2009 hervor, die von Ulla Jelpke (MdB) so kommentiert wurde: „Die Bundesregierung hält sich damit alle Optionen für den Militäreinsatz im Inneren offen. Die ZMZ-Kommandos wirken gleichsam als militärische Vorauskommandos, die schleichend in die zivilen Verwaltungsstrukturen einsickern. Das Konzept der ZMZ läuft damit letzten Endes auf einen offenen Verfassungsbruch hinaus.“

Bundeskanzlerin Merkel hat schon lange festgestellt: Die Grenze zwischen Innerer und Äußerer Sicherheit ist nicht mehr da. Wo eine EU-weite Innenpolitik die nationale Innenpolitik ergänzt, bisweilen ersetzt, da kommt es zu Bundeswehreinsätzen, um Grenzschutzaufgaben zu lösen. Allerdings an den EU-Außengrenzen. Kein Widerspruch des Koalitionspartners! Schäuble und andere haben die Migrationsentwicklung schon vor längerer Zeit als Aggression gegen unser Land dargestellt. Und nun soll diese Entwicklung militärisch bekämpft werden können.

Und die SPD ist bereits jetzt immer dabei. Auch die „rot-grünen“ Länder haben Vereinbarungen mit der Bundeswehr geschlossen, welche die militaristische Durchdringung des Bildungswesens ermöglichen. Bereits Jugendliche ab 15 Jahren werden mit Einladungen zu Werbeshows überhäuft, auf die militärische Berufswahl eingestellt und von Jugendoffizieren indoktriniert.

Die SPD-regierten Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen lassen unwidersprochen Kampfdrohnenkriege von ihrem Gebiet zu, beziehungsweise dulden sie ihre Vorbereitung in Ramstein und Kalkar. Ende Januar 2010 fand in Nordrhein-Westfalen unter Beteiligung der Bundeswehr die Katastrophenschutzübung LÜKEX statt, die man besser als Bürgerkriegsmanöver bezeichnen sollte. Tausende Polizei- und Bundeswehrangehörige übten gemeinsam den Kampf „gegen den inneren Feind“. Nie aufgeklärt wurde der Absturz eines „Terroristenflugzeugs“ auf nordrhein-westfälischem Territorium nach einem Zusammenstoß mit Bundeswehrflugzeugen am 23. Juni 2014 über dem Sauerland; alle drei Flugzeuge wurden von Kalkar aus dirigiert. Solche Abschüsse aus eigener militärischer Anmaßung heraus sind verfassungswidrige Handlungen, wie Karlsruhe im März 2012 feststellte (BVG 2 PBvU1/11). Und verfassungswidrig sind die neuen Pläne der CDU/CSU ebenfalls, welche derzeit – die Terrordebatte und die Flüchtlingskrise nutzend – von „der Mitte“ vorangetrieben werden.

Antifaschisten verurteilten die Pläne der Union zum Bundeswehreinsatz im Innern und forderten die Gewerkschaften auf, bei ihrer Opposition zum Verfassungsbruch durch die Bundeswehr zu bleiben und sich aktiv einzumischen. Die VVN-BdA erklärte: Der Terrorismus muss mit rechtsstaatlichen, auch polizeilichen Mitteln bekämpft werden. Die militärischen „Kriege gegen den Terror“ haben weltweit die Gefahren nicht gebannt, sondern erhöht. Das wurde auch in den letzten Monaten in Europa wieder deutlich.

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"Warnung vor neuem Verfassungsbruch", UZ vom 22. April 2016



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