Das Bundesverfassungsgericht hat die vom Bundestag beschlossene Wahlrechtsreform in Teilen als verfassungswidrig eingestuft. Vorgeblich um den Bundestag zu verkleinern, hatte die Ampelkoalition die Abschaffung der sogenannten Grundmandatsklausel vorangetrieben. Diese Klausel sicherte auch Parteien unterhalb der 5-Prozent-Hürde den Einzug in den Bundestag, wenn diese in mindestens drei Wahlkreisen das beste Erststimmenergebnis erzielten. Davon hatte bei der letzten Bundestagswahl „Die Linke“ profitiert. Das Bundesverfassungsgericht wies die vollständige Abschaffung der Klausel bei gleichzeitiger Beibehaltung der Sperrgrenze zurück. Für die kommenden Bundestagswahlen soll die Klausel weiter gelten.
Wahlrecht gekippt
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