Für die Kompensation der CO2-Steuer versprechen die Kanzlerkandiaten viel, aber das reicht nicht

Wahlkampf statt Taten

Die wahlkämpfenden Bewerber um das Bundeskanzleramt werden nicht müde, den „sozialverträglichen“ Weg zur Klimaneutralität zu preisen. CDU und SPD haben im jüngsten Klimaschutzgesetz die Losung für das Treibhauseffekt-neutrale Deutschland bis 2045 ausgegeben, die Grünen sind der Meinung, das könne man auch ein paar Jahre früher erreichen.

Im Bundesumweltministerium (BMU) ist schon lange bekannt, dass die von der Bundesregierung gesetzten Zwischenziele für 2030 und 2040 nicht erreicht werden. Aus dem vom Umweltministerium beauftragten „Projektionsbericht 2021“, der seit über einem Jahr intern vorliegt und dessen Veröffentlichung seither bis Mitte August dieses Jahres unter der Decke gehalten wurde, geht hervor, dass – bezogen auf den deutschen Anteil an den Treib­hausgasemissionen – „im Zeitraum 1990 bis 2030 eine Minderung um 49 Prozent und bis 2040 eine Minderung von 67 Prozent erreicht“ wird. Die von Öko-Institut und Fraunhofer-Institut erhobenen Zahlen stehen in starkem Kontrast zu den Zielsetzungen im letzten Klimaschutzgesetz, wonach die CO2-Emissionen bis 2030 um 65 Prozent und bis 2040 um 88 Prozent sinken sollen. Das BMU versucht die Differenz von Wunsch und Realität dadurch wettzumachen, indem es behauptet, in dem Bericht sei die „Erholung“ der Wirtschaft nach der Pandemie noch nicht berücksichtigt.

Von einer „Erholung“ ist laut Bundesbank indes nichts zu spüren: Delta-Variante und stagnierende Impfquote – heißt es – werden wieder zu schärferen Eindämmungsschritten führen und „die Wirtschaft erneut belasten“. „Die aktuellen Klimaziele der Bundesregierung sind nicht vereinbar mit einer Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad oder auch nur auf deutlich unter 2 Grad“, fasst eine Studie des „Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie“ die Situation zusammen. Die gemeinnützige Forschungsstelle „Climate Analytics“, die auf internationaler Ebene Einzelstaaten beurteilt, kommt zum gleichen Ergebnis.

Für die ineffektiven Maßnahmen zahlen die Einkommensschwachen. Das wird insbesondere bei der CO2-Bepreisung der Energiekosten deutlich. Der Preis pro Liter Heizöl ist allein von 2020 mit 49,9 Cent auf 65 Cent im Jahr 2021 gestiegen. Diese Steigerung und auch jedes weitere Ansteigen der Heizkosten wird durch das Klimaschutzgesetz allein den Mietern auferlegt. Die Wohnungseigentümer, die die CO2-intensiven Heizanlagen betreiben, zahlen nichts. Im Bereich des Verkehrs sieht es nicht anders aus. Elektrofahrzeuge sind für Normalverdiener noch immer nicht erschwinglich, ein nennenswerter Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs fehlt, also ist die Mehrheit der Pendler weiterhin auf die Verbrenner angewiesen. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) ist für die Zukunft mit einer Verteuerung des Benzins um mindestens weitere 70 Cent/Liter zu rechnen. Was von den Versprechungen der wahlkämpfenden bürgerlichen Parteien, diese Preissteigerungen würden „sozial abgefedert“ oder mit einem „Energiegeld“ kompensiert, zu halten ist, belegt die vor wenigen Wochen veröffentlichte Studie „Sozialverträgliche Kompensation der CO2-Bespreisung im Verkehr“, die vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) in Auftrag gegeben worden war. Rentner, Arbeitslose und Studenten tragen zwar die steigenden Kosten ihrer eigenen Mobilität, erhalten hierfür jedoch keinen Euro zur Kompensation. Diejenigen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, bekommen im Durchschnitt weniger als ein Fünftel, nämlich 23 Prozent, ihrer Mehrausgaben ersetzt, „in der gesamten unteren Einkommenshälfte liegt der Wert zwischen 10 und 17 Prozent“, stellt die Studie fest. Vier-Personen-Haushalte mit niedrigem Einkommen werden am stärksten zur Kasse gebeten und gleichzeitig nur minimal entlastet, zumal dann, wenn der Anfahrtsweg zur Arbeit unter 21 Kilometern liegt und damit die Pendlerpauschale entfällt. Das von den Grünen ausgelobte „Energiegeld“ von 75 Euro je Jahr (!) reicht für nicht mehr als eine Tankfüllung.

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"Wahlkampf statt Taten", UZ vom 17. September 2021



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