Wahlbetrug in Brasilien

Brasiliens Oberstes Wahlgericht (TSE) hat am Freitag vergangener Woche den Kandidaten der Arbeiterpartei (PT), Luiz Inácio Lula da Silva, von der Präsidentschaftswahl am 7. Oktober ausgeschlossen. Sechs der sieben Richter stimmten dafür, Lula die Kandidatur zu verweigern.

Lula sitzt seit Anfang April in Einzelhaft. Er war wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und einem Monat verurteilt worden.

Richter Edson Fachin, der als einziger gegen das Kandidaturverbot Lulas stimmte, begründete sein Votum damit, sich nicht über eine Stellungnahme des von Lula angerufenen UN-Menschenrechtsausschusses vom 17. August hinwegsetzen zu wollen. Dieser hatte Brasiliens Regierung aufgefordert, Lulas Kandidatur nicht zu behindern. Andernfalls verstoße das Land gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, kurz Zivilpakt, dem es seit 1992 angehört.

Die PT hat nun eine Frist von zehn Tagen zur Benennung eines neuen Kandidaten. Lulas Platz dürfte der frühere Bürgermeister von São Paulo, Fernando Haddad, einnehmen.

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"Wahlbetrug in Brasilien", UZ vom 7. September 2018



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