Über den Aufruf des DGB zum Internationalen Frauentag

Wahl ohne Kampf

Der Aufruf für den Internationalen Frauentag des DGB steht unter dem Motto „Europawahl 2024: Demokratie stärken! Frauen wählen!“ Im Aufruf wird auch auf die in neun Bundesländern anstehenden Kommunalwahlen verwiesen und dazu aufgerufen, „die demokratischen Kräfte zu stärken“.

Die Ziele der Rechtspopulisten werden im DGB-Aufruf treffend beschrieben: „(W)o rechtspopulistische und nationalistische Kräfte an der Macht sind, geraten mit der Demokratie auch die Frauenrechte in Bedrängnis. Antifeminismus und sexistische Hetze im Netz gehen einher mit einem Rückfall in überholte Rollenzuschreibungen und Strukturen, die Frauen benachteiligen.“

Im Aufruf wird allerdings behauptet, die Gleichstellung gehöre zu den „Grundwerten der Europäischen Union“ und „als Motor für Gleichstellung“ trage die EU „maßgeblich dazu bei, dass ihre Mitgliedstaaten die Benachteiligung von Frauen abbauen, die Gesundheit von Frauen schützen und ihr Recht auf Selbstbestimmung stärken“. Europa wird mit der EU gleichgesetzt, als sozial und gerecht dargestellt und die „europäischen Grundwerte“ als schützenswert. Darauf sollten wir einen genauen Blick werfen.

Die EU steht für Maßnahmen zur Senkung des Reallohns, Deregulierung der Arbeitszeiten und Anhebung des Rentenalters. Über Vorschriften schränkt sie öffentliche Investitionen ein, untergräbt die Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen und sozialer Aufgaben des Staates wie Gesundheitsversorgung, Bildung, soziale Sicherheit, Wohnungsbau, Kultur oder Wissenschaft. Liberalisierung und Privatisierungen werden gefördert. Die Frage muss gestellt werden, was daran sozial, gerecht, schützenswert sein soll. Wo dient die EU hier den Interessen der Frauen und der Gleichstellung?

070302 Frauentag - Wahl ohne Kampf - DGB, Internationaler Frauentag 2024 - Wirtschaft & Soziales
Der DGB ruft Frauen auf, wählen zu gehen. Nur wen? (Grafik: DGB Frauen)

Schauen wir uns die zwei Richtlinien näher an, auf die im Aufruf positiv Bezug genommen wird: Die Vereinbarkeitsrichtlinie soll die Rolle der Väter stärken und die gerechte Verteilung von Familienarbeit fördern. Sie legt Mindestrechte fest. Das betrifft den Vaterschaftsurlaub anlässlich der Geburt eines Kindes sowie den Anspruch auf mindestens vier Monate Elternurlaub, von denen mindestens zwei angemessen vergütet werden müssen. Des Weiteren ist in der Vereinbarkeitsrichtlinie ein Urlaubsanspruch von fünf Arbeitstagen pro Jahr für pflegende Angehörige festgelegt. Darüber hinaus sind Regelungen für flexible Arbeitszeiten für Eltern und pflegende Angehörige und ein Rechtsschutz vor Diskriminierung und Kündigung für diejenigen vorgesehen, die Urlaub aus familiären Gründen nehmen müssen. Die Umsetzung der Vereinbarkeitsrichtlinie obliegt den Regierungen der EU-Mitgliedsländer. Die darin vorgesehenen Regelungen gelten also nur, wenn die nationalen Regierungen entsprechende Gesetze verabschieden.

Die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland scheitert aber nicht an einer fehlenden nationalen Gesetzgebung. Was fehlt, sind die entsprechenden Rahmenbedingungen, die es braucht, um eine gerechte Verteilung von Familienarbeit überhaupt zu ermöglichen. Dazu gehören wesentlich ausreichende Kinderbetreuungsplätze – in Deutschland fehlen 400.000 Kita-Plätze. Dazu gehört aber auch ein Bildungssystem, das seiner Verantwortung gerecht wird, sowie ein höheres Elterngeld, damit sich Eltern ihre „Auszeit“ auch leisten können. Eine weitere wesentliche Voraussetzung sind höhere Löhne und Lohngleichheit für Frauen. Die „typisch weiblichen“ Berufsgruppen werden weiterhin weitaus schlechter entlohnt und müssen dringend aufgewertet werden. Dazu gehört unter anderem die Altenpflege, die aufgewertet und ausgeweitet werden muss, damit sie für eine wirkliche Entlastung der meist weiblichen pflegenden Angehörigen sorgen kann. Und genau zu diesen drängenden Fragen steht weder etwas Konkretes in den Richtlinien, noch im Umsetzungsgesetz, noch im Aufruf des DGB.

Eine weitere Richtlinie, mit der die EU laut DGB „unverzichtbare Impulse“ liefere, ist die Entgelttransparenzrichtlinie von 2023. Diese „verpflichtet Arbeitgeber zur Lohntransparenz, damit der Grundsatz ‚gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit‘ endlich Wirklichkeit wird“, wie es im DGB-Aufruf heißt. Sie soll Unternehmen zur Lohntransparenz verpflichten, also erweiterte Auskunftsansprüche und Berichtspflichten sowie Entschädigungsansprüche bei geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung. Auch hier müssen in den Mitgliedstaaten die erforderlichen Konzepte selbst entwickelt werden, um den Wert der Arbeit zu ermitteln und vergleichen zu können. Das Entgelttransparenzgesetz in Deutschland gibt es seit 2017. Die EU-Richtlinie führt hier deshalb zu keinem konkreten Handlungsbedarf für den Gesetzgeber.

Sowohl die nationale Gesetzgebung als auch die EU-Richtlinie beinhalten lediglich individuelle Klagerechte. Mitbestimmungsrechte für den Betriebs- oder Personalrat fehlen. Deshalb stellt sich die Frage: Wie viele Frauen werden ihre Unternehmensleitungen verklagen? Wie sind die Erfolgsaussichten dieser Klagen?

Laut Equal-Pay-Studien liegt die Lohndifferenz 2023 immer noch bei 18 Prozent. Der Lohnabstand zwischen Männern und Frauen hat sich also seit 2020 nicht verändert, davor nur in Trippelschritten. Es muss die Frage gestellt werden, was solche Gesetze bringen. Damit der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ Wirklichkeit wird, wie es der DGB fordert, braucht es mehr Druck seitens der Gewerkschaften durch Kampagnen und Aktionen. Appelle, wählen zu gehen, reichen hier offenbar nicht.

Der Aufruf des DGB zum Internationalen Frauentag ist Ausdruck einer fehlenden kritischen Haltung gegenüber Regierenden. Die krisenverschärfende und kriegstreiberische Politik von EU und Bundesregierung wird weitgehend mitgetragen, auf eigene klare Forderungen und Ziele zur Veränderung der Arbeits- und Lebenssituation der Frauen wird verzichtet.

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"Wahl ohne Kampf", UZ vom 16. Februar 2024



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