Humanitäre Organisationen, Kirchen und Wohlfahrtsverbände laufen Sturm gegen die von der Bundesregierung geplante drastische Verschärfung des Ausländerrechts. Erst in der vergangenen Woche forderte das Flüchtlingshilfswerk „Pro Asyl“ die Abgeordneten der sozialdemokratischen Regierungsfraktion in einem Offenen Brief auf, den Novellierungen nicht zuzustimmen.
Im Zentrum der Kritik steht das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. Es sieht unter anderem vor, zur Abschiebung ausgeschriebene Migranten bis zum Jahr 2022 in regulären Haftanstalten zu internieren – obwohl der Europäische Gerichtshof dies explizit untersagt hat. Auch sollen Personen, die in anderen EU-Staaten als schutzbedürftig anerkannt wurden, entgegen der geltenden Rechtsprechung nur noch kurzzeitig Leistungen erhalten – unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums. Kritik üben Menschenrechtsorganisationen zudem an den Plänen der Bundesregierung, zur Abschiebung vorgesehene Ausländer für bis zu 18 Monate in „Sicherungshaft“ zu nehmen, indem man ihnen allein auf der Basis von Vermutungen „Fluchtgefahr“ unterstellt.
Gleichzeitig wurde bekannt, dass Bundespolizisten bei der zwangsweisen „Rückführung“ von Asylbewerbern Folterpraktiken angewandt haben. Bundespolizisten sollen bei Abschiebeflügen ins vom Bürgerkrieg zerrissene Afghanistan international geächteter Folterpraktiken angewandt haben. Dem Anti-Folter-Komitee des Europarats (CPT) zufolge legte einer der Beamten seinen Arm so um den Hals eines der „Rückzuführenden“, dass es bei diesem zu einer „vorübergehenden Atemwegsbehinderung“ kam. Ein weiterer Bundespolizist habe mit seinem Daumen auf die Schläfe des Mannes gedrückt, ein anderer Beamter dessen Genitalien gequetscht, hieß es. Das CPT empfahl den deutschen Behörden daraufhin, „Maßnahmen“ zu ergreifen, um die Anwendung solcher „Techniken“ in Zukunft zu „unterbinden“.