Die VVN-BdA begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Verfahren über die Anträge des Bundesrates zum Verbot der NPD durchzuführen. Dadurch ist deutlich geworden, dass eine Mehrheit des zuständigen zweiten Senats keine Verfahrenshindernisse sieht. Aus der mitgeteilten Verhandlungsgliederung und des Umstandes, dass für den 1. bis 3. März 2016 nur drei Verhandlungstermine angesetzt wurden, kann man auf eine realistische Erfolgschance schließen.
Das Gericht wird sich u. a. mit den Fragen des „ethnischen Volksbegriffes“ der NPD, ihrer Stellung zu Ausländern, Asylbewerbern und Migranten, ethnischen und religiösen Minderheiten sowie ihres Antisemitismus beschäftigen.
Ein weiterer Schwerpunkt wird ihr „strategisches Konzept“ inklusive ihrer Auseinandersetzung mit politischen Gegnern und ihrer Vernetzung mit „freien Kräften“, bilden.
Der Beschluss kommt zu einer Zeit, in der die NPD sich wieder im Aufwind sieht. Die NPD ist nach wie vor die wichtigste Organisationsstruktur des deutschen Neofaschismus. Zur Zeit liefert sie vor allem die Argumentationen für eine Welle des Hasses und der Gewalt gegen Flüchtlinge insbesondere in ihren ostdeutschen Hochburgen. Ihre Aktivisten stecken hinter zahlreichen rassistischen Initiativen.
Die VVN-BdA sieht sich in ihren langjährigen Bemühungen, zuletzt mit der Kampagne „nonpd – NPD-Verbot jetzt!“, bei der sie u. a. bereits 2007 175 000 Unterschriften gesammelt hatte, bestätigt.
Unabhängig von Verlauf und Ausgang des Verfahrens bekräftigt die VVN-BdA ihre Auffassung, dass neofaschistischen Gruppierungen generell und der NPD im besonderen als ihrem aktuellen organisatorischen Kern kein Anspruch auf Legalität zukommt.