Regulär Beschäftigte sollen Minijobber werden

Vorstoß aus Bayern

Von Ulf Immelt

In der vergangenen Woche hat der Freistaat Bayern einen Entschließungsantrag zur Anhebung der Mini-Job-Grenze von heute 450 auf 530 Euro in den Bundesrat eingebracht. Durch diese Anhebung würden Menschen, die bisher sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, zwangsläufig zu Mini-Jobbern und des Schutzes der sozialen Sicherungssysteme beraubt. Davon betroffen wären rund 500 000 Kolleginnen und Kollegen, deren Einkommen oberhalb von 450 Euro aber unter 530 Euro liegt.

Die mit den Hartz-Reformen eingeführten Minijobs haben sich zur Niedriglohnfalle Nummer eins entwickelt und sind eine zentrale Ursache von Altersarmut. Wenn man die Statements der etablierten Politik in Sonntag-Abend-Talkshows ernst nehmen würde, Armut bekämpfen zu wollen, müsste diese eigentlich alles dafür tun, Mini-Jobs zurückzudrängen und durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu ersetzen.

Die Gewerkschaften haben hierfür sinnvolle Vorschläge gemacht. So sollten Mini-Jobs ab dem ersten Euro Einkommen voll in die Sozialversicherung einbezogen werden. Die Vertreter der herrschenden Politik gehen den entgegengesetzten Weg.

Dieser Entschließungsantrag aus Bayern ist ein weiteres Beispiel dafür, wie die Wünsche der Kapitalvertreter zur Arbeitszeitflexibilisierung auf Kosten der Beschäftigten erfüllt werden. Letzteren wird so eine reguläre Beschäftigung auf lange Sicht vorenthalten. Denn anders als von Neoliberalen behauptet, haben Mini-Jobs keine Brückenfunktion in reguläre Beschäftigung. Stattdessen hat die Arbeitsmarktforschung übereinstimmend festgestellt, dass Mini-Jobs durch eine schnell einsetzende und hohe Klebewirkung gekennzeichnet sind. Mit anderen Worten: Einmal Mini-Jobber – immer Mini-Jobber.

Besorgniserregend an dieser Erkenntnis ist, dass Mini-Jobs längst keine Randerscheinung auf dem deregulierten deutschen Arbeitsmarkt sind. Rund 7,5 Millionen Menschen arbeiten in einem solchen nicht sozialversicherten Arbeitsverhältnis. Für die Betroffenen hat das niedrige Löhne und häufig die Vorenthaltung arbeitsrechtlicher Ansprüche wie Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zur Folge. Für ein Drittel der Mini-Jobber ist der Mini-Job ein Nebenjob, um den niedrigen Verdienst des eigentlichen Arbeitsverhältnisses aufzustocken. Zwei Drittel – etwa fünf Millionen – arbeiten ausschließlich in Mini-Jobs. Darunter sind rund drei Millionen im klassischen Erwerbsalter von 25 bis 64 Jahren. In dieser Beschäftigtengruppe befinden sich viele gut ausgebildete Kolleginnen und Kollegen. die aber häufig ausbildungsferne Tätigkeiten ausüben. Das hat zur Folge, dass deren oft gute Qualifikation verloren geht.

Dass gleichzeitig die Befürworter eines deregulierten Arbeitsmarkts bei jeder sich bietenden Gelegenheit über den sogenannten Fachkräftemangel lamentieren, ist eine andere Geschichte. Der Vorstoß der Bayrischen Landesregierung im Bundesrat zeigt jedenfalls wieder einmal eindrucksvoll, wessen Interessen in der herrschenden (Arbeitsmarkt-)Politik vertreten werden. Mini-Jobs sind nun einmal ein wichtiger Mosaikstein im größten Niedriglohnsektor Europas, der so vortrefflich dem deutschen Kapital hilft, eine dominierende Rolle in der EU und auf den Weltmärkten einzunehmen.

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"Vorstoß aus Bayern", UZ vom 14. Juni 2019



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