Vorgetäuschte Arbeitsrechte

Kolumne von Christine Christofsky

CETA – dieses Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU ist „ausverhandelt“ und soll in diesem Jahr ratifiziert werden. Das Kapitel 24 des Abkommens widmet sich den Arbeitsrechten und besagt, dass die Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO von 1998 dessen Grundlage seien. Fünf ILO-Kernnormen werden benannt: Abschaffung aller Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit; Recht auf Vereinigungsfreiheit; Recht auf kollektive Tarifverträge; Abschaffung von Kinderarbeit; Abschaffung von Diskriminierungen in Hinsicht auf Beschäftigung und Beruf. Das hört sich gut an. Aber sachte, …

1995 einigten sich die Staatschefs auf dem Weltgipfel für soziale Entwicklung in Kopenhagen auf diese Rechte, ließen aber drei der ILO-Kernnormen einfach weg, mit der Begründung, dass viele Länder die ILO-Normen nicht anerkennen würden. So wurde zum Beispiel „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ einfach unter den Tisch gekehrt.

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Man verständigte sich auf einen „Mindestsozialstandard für alle“. Leider übernahm die ILO 1998 diese Erklärung, womit es den Staaten erlaubt ist, sich auf die ILO zu beziehen, auch wenn sie die acht Kernnormen gar nicht ratifiziert haben, und die Ausführungsbestimmungen dazu erst recht nicht.

Hinzu kommt, dass die EU Verhandlungspartnerin bei CETA ist, selbst aber die ILO-Normen nie ratifiziert hat, sondern – wenn überhaupt – nur die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Und 177 weitere sogenannte technische Normen fehlen ganz, weil sie in der Erklärung von 1998 nicht enthalten sind.

Darunter sind folgende Bestimmungen:

• Recht auf Kranken-, Arbeitslosigkeits-, Arbeitsunfähigkeits- und Rentenversicherung;

• Recht auf bezahlten Urlaub

• Recht auf Kündigungsschutz allgemein wie auch für Schwangere und Behinderte

• Recht auf Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz

• Recht auf geregelte Arbeitszeiten, Pausen und Nachtarbeit

• Recht auf Entschädigung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

• Recht auf geregelte Leiharbeit

• Rechte für Haushaltshilfen, für indigene Arbeiter und Arbeitsmigranten

• Rechte und Pflichten für private Arbeitsvermittler

• sowie vier Verwaltungs-Normen für das Handeln der Arbeits-Aufsichtsbehörden

Alle diese Normen gehören nicht zur Erklärung von 1998, gelten also auch nicht für CETA. Dort werden sie zusammengefasst: Jeder Staat solle Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit gewährleisten, gegen Berufsunfälle und Krankheit vorsorgen sowie für „ein akzeptables Minimum an Arbeitsstandards sorgen, auch für solche Lohnabhängige, die nicht durch kollektive Tarifverträge geschützt sind“.

Dazu schreibt „Publik“, die verdi-Mitgliederzeitung: „‚Akzeptables Minimum‘ Das ist reichlich unbestimmt, mit Spielraum nach unten. Und wer bestimmt, was akzeptabel ist? Heutzutage müssen Millionen Beschäftigte Arbeitsbedingungen und Löhne akzeptieren, weil sie erpresst werden.“

Eine neu zu gründende Behörde soll bei Streitereien für „Anständige Arbeit“ sorgen. Dabei waren „Arbeitslosigkeit und unanständige Arbeit in der EU noch nie so verbreitet wie heute. Auch in Unternehmen, an denen der deutsche Staat beteiligt ist, bei Post, Bahn, Lufthansa. Telekom, Fraport wird unanständige Arbeit ausgebaut“ (zitiert aus: „Publik“). Bei CETA heißt es im Abschnitt für Arbeitsrechte, die Verhandlungspartner sollen „die öffentliche Debatte über die Arbeitsrechte ermutigen“.

Nun denn, tun wir es!

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"Vorgetäuschte Arbeitsrechte", UZ vom 26. Februar 2016



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