Zu eventuellen Rechtsänderungen bei Abtreibungen

Vorfreude unangebracht

Die von der Ampel eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin empfiehlt, Schwangerschaftsabbrüche in der frühen und mittleren Phase ausdrücklich zu erlauben. Bisher sind Abtreibungen in Deutschland nicht gestattet, aber bis zur 12. Woche und mit entsprechender Beratung straffrei.

Ein Grund zum Jubeln ist das aber nicht, die angemessene Reaktion wäre ein gleichgültiges Schulterzucken oder Wut über das im Zuge der Vorstellung des Berichts an die mediale Oberfläche gespülte Frauenbild von CDU über Lebensschützer bis Katholische Kirche. Denn ändern wird sich durch den Bericht der Kommission rein gar nichts. Es bedarf gar keiner vollmundigen Ankündigung von FDP-Justizminister Marco Buschmann, es werde erst gründlich geprüft, bevor es zu einer Gesetzesänderung kommen könnte. In den verbleibenden eineinhalb Jahren der Legislaturperiode wird kein neuer Gesetzentwurf vorgelegt und entschieden werden – die Zeit ist schlicht zu knapp, zu spät gewählt ist der Präsentationstermin des Expertenberichts. So kann man später wenigstens behaupten, man habe was für die Rechte von Frauen getan, ohne das heiße Eisen tatsächlich auch nur berühren zu müssen.

Und selbst wenn das Recht, über seinen eigenen Körper zu bestimmen, endlich eins wäre, der Schwangerschaftsabbruch endlich als Tatbestand aus dem Strafgesetzbuch getilgt würde und die Krankenkassen die Kosten für den Eingriff übernähmen – an den praktischen Problemen ändert das wenig: In einer Großstadt wie Essen zum Beispiel gibt es einen einzigen Arzt, der Schwangerschaftsabbrüche durchführt, zum Einzugsgebiet gehören die kleineren Nachbarstädte, in denen es gar keine medizinische Versorgung bei ungewollten Schwangerschaften gibt. Rechtzeitig einen Termin für einen Abbruch zu bekommen ist in vielen Regionen Deutschlands ein schwieriges bis unmögliches Unterfangen. Bei dieser dramatischen Unterversorgung ist es auch nicht hilfreich, dass Schwangerschaftsabbrüche immer noch nicht zur Ausbildung im Medizinstudium gehört. Aber das ficht die Ampel nicht an. Ist schließlich Ländersache.

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"Vorfreude unangebracht", UZ vom 19. April 2024



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