Vor 60 Jahren wurde die KPD verboten

Die Trümmer in den Städten waren noch nicht beseitigt, da begann mit der Gründung der Bundesrepublik wieder die Verfolgung von Kommunistinnen und Kommunisten und anderen antifaschistisch-demokratischen Kräften.

Bereits 1950 wurde versucht, Kommunistinnen und Kommunisten aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen, wurde auch gegen Veranstaltungen und Kundgebungen von KPD und FDJ vorgegangen. Am 19.9.1950 fasste die Bundesregierung einen Beschluss über die „Politische Betätigung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes gegen die demokratische Grundordnung“.

Am 26. Juni 1951 wurde die Freie Deutsche Jugend (FDJ) verboten. Im Mai 1952 wurde Philipp Müller bei einer Demonstration in Essen durch die Polizei erschossen. Die Bundesregierung hat sich übrigens das Verbot der FDJ nachträglich durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am 19. Juli 1954 bestätigen lassen.

Das 1. Strafrechtsänderungsgesetz, das im Bundestag in 2. und 3. Lesung in kurzer Zeit durchgepeitscht wurde, wurde am 30. August 1951 verkündet, trat bereits am 1. September 1951 in Kraft. Durch dieses „Blitzgesetz“ wurde der sogenannte „vorverlegte Staatsschutz“ eingeführt. Der „vorverlegte Staatsschutz“ stand in einer Kontinuität zum faschistischen Gesinnungsstrafrecht, als dessen „Erfinder“ 1935 unter anderen Roland Freisler auftrat. „Das Strafrecht verlegt das Kampffeld nach vorn.“

Erst dieses Gesetz und die entsprechende Auslegung seiner Paragrafen ermöglichte in der BRD die massive Verfolgung von Kommunistinnen und Kommunisten sowie anderer im Kalten Krieg.

Am 16. November 1951 stellte die Regierung Adenauer ihren Antrag auf das Verbot der KPD. Diese sollte für verfassungswidrig erklärt und verboten werden, ihr Vermögen eingezogen und ihren leitenden Funktionären die Grundrechte abgesprochen werden.

Begründet wurden diese Schritte als Maßnahmen zur „Erhaltung der Freiheit“. Vor allem weil die Kommunisten die Remilitarisierung Westdeutschlands ablehnten, für die Wiedervereinigung Deutschlands eintraten. Sie bereiteten die „Einführung eines ganz Deutschland umfassenden, der sowjetischen Besatzungszone entsprechendes Herrschaftssystem“ vor, meinte die Regierung. Die Bundesregierung wandte sich offen gegen die Freiheit der Meinung und der Kritik, indem ein Verbot der KPD zudem mit der Begründung verlangt wurde, es müsse verhindert werden, dass „die kommunistische Propaganda und Agitation Unzufriedenheit in der Bevölkerung … erweckt“.

Die mündliche Verhandlung dauerte vom 23. November 1954 bis zum 14. Juli 1955. Die gerichtliche Entscheidung, das Verbotsurteil, wurde dann aber erst am 17. August 1956 verkündet. Der Präsident des BVerfG, Dr. Wintrich, suchte im November 1954 Bundeskanzler Adenauer auf – um „zu klären, ob die Bundesregierung an ihrem Antrag weiterhin festhalte“. Diese hielt daran fest. Die Bundesregierung übte auf den 1. Senat des BVerfG massiven Druck aus. Eine Bundestagsmehrheit beschloss mit einer Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes die Senatszuständigkeit für Parteiprozesse vom 1. auf den 2. Senat zu verlegen. Das sollte am 1. September 1956 in Kraft treten und kam einer Abmahnung des 1. Senats gleich. Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes kam dem zuvor: Am 17. August verkündete er seinen Urteilsspruch.

Um die Verfolgung erfolgreich umzusetzen nutzte die Adenauer Regierung erfolgreich nicht nur die Kenntnisse von Nazijuristen (so Globke, Ritter von Lex, Westrick, Thiedieck, Vialon, Roemer, Ebersberg usw. usf.). Auch in anderen Verfolgungsbehörden – im Verfassungsschutz, im BKA usw. – waren die alten Faschisten längst wieder in Amt und Würden …

Allein in den 50er und 60er Jahren wurden in der Bundesrepublik über 200000 Ermittlungsverfahren – nicht nur gegen Mitglieder der KPD – durchgeführt, etwa 10000 Menschen wurden verurteilt. Sie hatten sich gegen die Remilitarisierung gewandt, für den Frieden eingesetzt, für die Verständigung zwischen den beiden deutschen Staaten, für Sportbeziehungen und Ferienreisen für Kinder. „Zahlen, die einem Polizeistaat alle Ehre machen“, so der frühere FDP-Innenminister und Strafrechtsprofessor Werner Maihofer im Jahr 1965.

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"Vor 60 Jahren wurde die KPD verboten", UZ vom 12. August 2016



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