Wenn die geforderten Mieten zunehmend unerschwinglich werden, was nützt da die im Artikel 13 des dieser Tage groß gefeierten Grundgesetzes der BRD verbriefte „Unverletzlichkeit der Wohnung“? Bertolt Brechts auf den entsprechenden Paragraphen 115 der Weimarer Verfassung zielende Dichterworte „Wenn wir eine Wohnung hätten, wäre diese Wohnung unverletzlich“ (in „Drei Paragraphen der Weimarer Verfassung“, geschrieben 1930/31) erweisen sich immer noch als aktuell. Selbst die „Bildzeitung“ berichtete am 3. Juni, dass die Mieten in Potsdam bis zu 31 Prozent gestiegen sind und Wohnen „immer mehr zum Luxus“ wird. Somit ist zu befürchten, dass sich für immer mehr Menschen das Recht auf eine unverletzliche Wohnung als eine rein formale, abstrakte Formel erweist, die in der Realität ihrer Lebenswelt aber leider keine Entsprechung findet.
Von wegen „unverletzlich“
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