Wer aber vom Kapitalismus nicht reden will, sollte auch vom Faschismus schweigen“, schrieb der renommierte Philosoph Max Horkheimer am Vorabend des Zweiten Weltkrieges. Als eine Reaktion auf die Krise des Kapitalismus versuche der Faschismus, den Kapitalismus mit despotischen Mitteln aufrechtzuerhalten, warnte der Vordenker des als Frankfurter Schule bekanntgewordenen und nach seiner Schließung durch die Nazis im New Yorker Exil weiterexistierenden Institutes für Sozialforschung.
Aufgrund dieser Erkenntnis würde Horkheimer heute als vermeintlicher Extremist in das Fadenkreuz des Verfassungsschutzes geraten. Das macht die Anfang des Jahres vorgelegte Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zu „Konformität von Antifaschismus und Antikapitalismus mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ (FDGO) deutlich.
Sowohl die Ablehnung und Bekämpfung von Faschismus und Rechtsextremismus als auch die Kritik an der bestehenden Wirtschaftsordnung seien zwar „grundsätzlich und per se nicht extremistisch“, heißt es darin. Doch die Grenzen zum „Extremismus“ sind eng. Denn FDGO-konform ist Kapitalismuskritik nach Auffassung der Bundesregierung nur dann, „wenn sie sich ausschließlich an den Kapitalismus als Wirtschaftssystem richtet“. Eine Kritik, „die darüber hinaus den Kapitalismus als Gesellschaftsform ansieht, die es z. B. mit dem Ziel der Errichtung einer sozialistisch-kommunistischen Diktatur oder mit Gewaltanwendung zu überwinden gilt, ist dagegen nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar.“
Die Zulässigkeit von antifaschistischem oder antikapitalistischem Engagement ist für die Bundesregierung vor allem eine Frage der Gesinnung der Beteiligten. Denn die Beteiligung von Personen, die der Verfassungsschutz als sogenannte „Linksextremisten“ verortet, an gesellschaftlichen und politischen Debatten und Protestaktionen etwa gegen Rechtsextremismus richte sich nämlich „direkt oder indirekt auch gegen die Normen und Regeln des demokratischen Verfassungsstaates und somit auch gegen die parlamentarische Demokratie“, behauptet die Bundesregierung. Zur Begründung für diese erstaunliche Feststellung heißt es, „für Linksextremisten ist der Kapitalismus … mehr als eine bloße Wirtschaftsordnung, sondern eine im Sinne von Karl Marx durch eine Revolution zu überwindende Gesellschaftsordnung. Bei ihrer Begriffsdefinition des ‚Antifaschismus‘ gehen Linksextremisten zumeist weit über die bloße Ablehnung des Rechtsextremismus hinaus. Sie behaupten, dass ein ‚kapitalistischer‘ Staat den Faschismus hervorbringe und toleriere.“ Der Antifaschismus von „Linksextremisten“ richte sich damit nicht nur gegen Rechtsextremisten „sondern immer gegen das politische System der der Bundesrepublik Deutschland bzw. konkret gegen den Staat und seine Vertreter“, schlussfolgert die Bundesregierung.
Nach dieser Logik kann nicht nur Horkheimer, sondern auch die Berufung auf den Schwur der Überlebenden von Buchenwald aus dem Jahr 1945 als linksextremistisch und damit außerhalb des vom Grundgesetz garantierten Meinungsspektrums gelten. Schließlich heißt es darin, „die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung“. Das Landesamt für Verfassungsschutz im schwarz-grün regierten Hessen hatte die weitere Beobachtung der Lehrerin und Antifaschistin Silvia Gingold im vergangenen Jahr unter anderem damit gerechtfertigt.
Geht es nach der Bundesregierung, dann darf sich FDGO-konformer Antifaschismus nur als „Aufstand der Anständigen“ an Symptomen abarbeiten. Demgegenüber sollten wir das Diktum des Dichters Erich Fried wachhalten: „Ein Faschist, der nichts ist als ein Faschist, ist ein Faschist. Ein Antifaschist, der nichts ist als ein Antifaschist, ist kein Antifaschist.“