Am Dienstag wurde vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof mündlich über das Volksbegehren Pflegenotstand verhandelt. Ein Ergebnis dieser Verhandlung lag zu Redaktionsschluss noch nicht vor. Das Volksbegehren hat in Bayern über 100 000 Unterstützer. Das Innenministerium hat es im April abgelehnt. Die Verhandlung am Bayrischen Verfassungsgericht soll die Zulässigkeit prüfen.
Die Initiatoren des Volksbegehrens „Stoppt den Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern“ werfen der bayrischen Landesregierung vor, dass diese das Volksbegehren in einem frühen Stadium abwürgen wolle. Vor der Verhandlung zeigten sich die Initiatoren des Volksbegehrens allerdings zuversichtlich. Ihr Gesetzentwurf basiere auf dem bayerischen Krankenhausgesetz. Demnach soll es unter anderem einen festen Personal-Patienten-Schlüssel geben. „Für Intensivstationen werden abhängig vom Pflegebedarf Pflege-PatientInnen-Schlüssel zwischen 1:1 und 1:3 festgelegt“, lautet die Formulierung im Gesetzentwurf des Volksbegehrens.