Gericht verhindert Abstimmung über mehr Personal und gute Versorgung im Krankenhaus

Volksbegehren abgebügelt

Von Hanna Cramer

Am 7. Mai urteilte das Hamburgische Verfassungsgericht gegen die Durchführung des Volksbegehrens für mehr Personal und gute Versorgung im Krankenhaus. Im März vergangenen Jahres hatten sich innerhalb von drei Wochen 30 000 Hamburger und Hamburgerinnen für ein Gesetz ausgesprochen, welches den Pflegenotstand im Krankenhaus konsequent bekämpft. Darin werden sowohl einzuhaltende Pflegekraft-Patient-Schlüssel und das Verhältnis von Hebammen pro Geburt festgelegt, die Schulung und der Einsatz von Reinigungskräften festgeschrieben und Vorgaben zum Konsequenzenmanagement gemacht. Ein Gesetz, das tatsächlich die Versorgung der Patienten verbessern und die Beschäftigten schützen würde.

Dem Weg der Volksgesetzgebung hat das Landesverfassungsgericht nun einen Riegel vorgeschoben. Das Verfassungsgericht ist ein politisch gewähltes Organ und hat hochpolitische Entscheidungen zu treffen. Mit seinem Präsidenten Friedrich-Joachim Mehmel wird die Nähe zur SPD-Regierung nur allzu deutlich. Umso weniger überrascht es, dass die Richter dem rot-grünen hamburgischen Senat gefolgt sind, der gegen das Volksbegehren klagte. Nachdem der Senat das vorliegende Gesetz weder umsetzen wollte noch ernsthafte Gespräche mit den Initiatoren in Erwägung zog, reichte er im Oktober 2018 Klage gegen das Volksbegehren ein, um die bindenden Veränderungen des Landeskrankenhausgesetzes zu verhindern.

In ihrer Begründung verweisen die Richter auf ein sogenanntes Kopplungsverbot, das in diesem Fall den Zusammenhang von Reinigungsvorgaben und Pflegepersonalbemessung trotz vorgelegter Studien nicht anerkennt. Zudem sprechen die Richter dem Land die Regelungskompetenz über Pflegepersonalregelungen ab. Mit Jens Spahns Verordnung zu Pflegepersonaluntergrenzen sei eine solche Regelung abschließend geklärt. Der Hamburger Senat hat sich somit selbst handlungsunfähig gemacht. Einen Unterschied zwischen Untergrenzen nach Spahnscher Manier, welche den Pflegenotstand festschreiben, und am Bedarf gemessenen Mindestpersonalvorgaben, die das Hamburger Pflegebündnis in seinem Gesetzesvorschlag vorsieht, erkennt das Gericht allerdings nicht. Eine Möglichkeit des Widerspruchs oder der Anrufung des Bundesgerichtshofs besteht bei diesem Urteil nicht.

Doch der Pflegenotstand ist immer noch vorhanden und gefährdet Patientinnen, Patienten und Beschäftigte. Solange das der Fall ist, gibt es auch weiterhin Widerstand und den Kampf für mehr Personal im Krankenhaus. Der Hamburger Senat wird auch nach diesem Urteil nicht aus der Verantwortung gelassen, dafür Sorge zu tragen, dass die Menschen in Hamburg eine bedarfsgerechte Versorgung erhalten. Es ist gelungen, die Regierung durch den Weg des Volksentscheids mächtig unter Druck zu setzen. Um echte Veränderungen herbeizuführen, die Gesundheit vor Profit setzen, muss der Druck im gemeinsamen Kampf noch weiter erhöht werden.

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"Volksbegehren abgebügelt", UZ vom 17. Mai 2019



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