Der NATO-Krieg in der Ukraine steckt fest, den Wirtschaftskrieg gegen Russland hält nur Annalena Baerbock für erfolgreich, bleibt die ideologische Gigantenschlacht zwischen „Demokratie“ und „Autokratie“. Universalwaffen dabei sind: Verharmlosung des Faschismus und das Märchen von einer Ukraine und allen Nachbarstaaten Russlands, die seit mindestens 1.000 Jahren dessen Opfer waren. Streng achtet Kiew im Auftrag Washingtons darauf, dass zum Beispiel die bundesdeutsche Bevölkerung stramm steht, wenn ihr verkündet wird: Faschistische Verbrechen hat es kaum gegeben, nur kommunistische. Und: Ein Krieg gegen den Donbass seit 2014 hat nie stattgefunden.
Berlin und die EU-Staaten spuren. Den November nutzten sie exzessiv, um den Anweisungen zu folgen. So wurde am 4. des Monats im Dritten Komitee der UN-Vollversammlung über den Resolutionsentwurf „Bekämpfung der Verherrlichung des Nationalsozialismus, des Neonazismus und anderer Praktiken, die zur Eskalation gegenwärtiger Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und der damit verbundenen Intoleranz beitragen“ abgestimmt. Eingebracht hatte das Dokument wie in jedem Jahr seit 2005 die Russische Föderation, diesmal zusammen mit 31 weiteren Staaten. Bislang enthielt sich der „kollektive Westen“ mit USA, EU und Japan stets der Stimme, in diesem Jahr war er geschlossen dagegen: 105 Ja, 52 Nein, 15 Enthaltungen. In deutschen Großmedien wurde die Abstimmung nicht erwähnt. Noch halten Staatsapparat und Medienmafia so etwas offenbar für peinlich.
Das wird sich ändern. Am 23. November stimmten 494 EU-Abgeordnete bei 58 Gegenstimmen und 44 Enthaltungen für eine Erklärung, die „Russland als dem Terrorismus Vorschub leistenden Staat und als terroristische Mittel einsetzenden Staat“ einstuft – einer wie Kuba, Venezuela oder Nicaragua. Von den 41 Abgeordneten der Fraktion „Die Linke im Europäischen Parlament – GUE/NGL“ stimmten übrigens vier mit allen Faschisten, Konservativen, Liberalen und den meisten Sozialdemokraten für das Papier, zehn stimmten dagegen (darunter Özlem Demirel und Martin Schirdewan von der deutschen Partei „Die Linke“), 15 enthielten sich (auch die Deutschen Cornelia Ernst und Helmut Scholz). Die Qualität des Papiers illustriert folgendes Beispiel: Es wurde unter anderem „in der Erwägung“ verfasst, „dass bei diesen Angriffen (russischen auf die Ukraine, A. S.) polnisches Hoheitsgebiet getroffen wurde und dabei zwei polnische Bürger getötet wurden“. Außerdem wird verlangt „Verbrechen des sowjetischen Regimes“ aufzuklären.
So etwas unterbietet der Bundestag mit Leichtigkeit. Am 25. November kündigten die Fraktionen von Koalition und CDU/CSU eine Resolution an, in der die Hungersnot in der Ukraine 1932 und 1933 als Völkermord eingestuft wird. Was bei deutschen Kolonialverbrechen nicht geht, funktioniert bei ukrainischen Geschichtsfälschungen hervorragend. Die Legende vom sowjetischen Genozid an Ukrainern war schon bei den Nazis populär, bei ukrainischen Faschisten ohnehin. Am Mittwoch (nach Redaktionsschluss von UZ) sollte Abstimmung sein.
Fehlte nur eins: Wer zu so etwas eine abweichende Meinung hat, muss vor den Kadi. Also winkte der Bundesrat ebenfalls am 25. November eine Erweiterung des Strafparagraphen 130 zur „Volksverhetzung“ durch. Neu eingefügt: Es gibt bis zu drei Jahre Knast fürs „öffentliche Billigen, Leugnen oder gröbliche Verharmlosen von Völkermord“ usw.
Keine Geschichtsfälschung ohne Gesinnungsjustiz. Es gilt aber auch: Wer mit Völkerhass Wind sät, erntet Sturm.