Vier „verrückte“ Steuerfahnder

Kolumne von Christine Christofsky

Bis 2001 arbeiteten die vier Steuerfahnder Rudolf S., Marcus W., Tina und Heiko F. in der Spitzenliga des Frankfurter Finanzamtes und holten Millionen-Beträge an hinterzogenen Steuern für den Fiskus herein. Sie ermittelten gegen Großbanken, die ihren Kunden Wege zur „Steuervermeidung“ ebneten und sie entdeckten Schwarzgelder der CDU in der Liechtensteiner Stiftung „Zaunkönig“. Das war offensichtlich zu viel des Guten. Ein Erlass der neu gewählten Landesregierung unter dem damaligen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) setzte die bisherige Praxis für die Steuerfahndung außer Kraft und ließ die Steuerfahnder zu der Vermutung kommen, dass reiche Steuersünder mit Samthandschuhen zu behandeln seien.

Dagegen regte sich in allen Abteilungen Widerstand, der durch Zwangsversetzungen und Schikanen zum Erliegen gebracht wurde. Nur die oben genannten Vier wollten nicht „kuschen“. Sie wurden ausgebootet, mussten sich auf Geheiß der Oberfinanzdirektion einem psychologischen Gutachten unterziehen.

Der Gutachter, Neurologe Thomas H., erklärte alle Vier für „paranoid und querulantisch“ durch „Realitätsverlust“. Ergebnis: zwangsweiser Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit.

Nun, nach fünfzehnjährigem Kampf, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main fest, dass alle vier geistig vollkommen gesund sind. Dem Richterspruch lag ein vom OLG in Auftrag gegebenes Gutachten eines renommierten Professors aus München zugrunde.

Die vier könnten also in ihren Beruf zurückkehren. Aber alle hatten sich – notgedrungen – anderen Tätigkeiten zugewandt, was durchaus nicht leicht gewesen war. Neben der höchstrichterlichen „Bescheinigung“, geistig vollkommen gesund zu sein, war es sicher eine kleine Genugtuung, dass der Gutachter aus 2001, Thomas H., verurteilt wurde. Zirka 220 000 Euro Entschädigung soll er an die vier Steuerfahnder zahlen.

Dieser Arzt war bereits früher in einem anderen Fall von der Bundesärztekammer zu einer Geldstrafe von 12 000 Euro wegen vorsätzlicher Falschbegutachtung verurteilt worden. Eigentlich müsste er dem Fiskus die entgangenen Steuermillionen ersetzen. Wieder einmal muss der Steuerzahler dafür einstehen, äußerte einer der vier, Rudolf S. Nach wie vor werde dieser Arzt als Gerichtsgutachter beauftragt. Was dann wohl als ein weiterer Gipfel dieser Schilda-Geschichte zu bezeichnen ist.

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"Vier „verrückte“ Steuerfahnder", UZ vom 19. Februar 2016



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