Verzögerte Selbstbestimmung

Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Das von der Bundesregierung eingesetzte Fachgremium empfiehlt darin, Schwangerschaftsabbrüche in der frühen und mittleren Phase grundsätzlich zu erlauben. Derzeit sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland grundsätzlich verboten, werden jedoch unter gewissen Voraussetzungen nicht strafrechtlich verfolgt. Nach einer Erlaubnis könnte auch über damit verbundene Fragen, etwa über die Übernahme der Kosten als Kassenleistung diskutiert werden. Mit einer schnellen Änderung des Gesetzes ist jedoch nicht zu rechnen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte eine gründliche Prüfung an. Vertreter der CDU betonten, dass sie an einer Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch festhalten wollen.

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Kritischer Journalismus braucht allerdings Unterstützung, um dauerhaft existieren zu können. Daher freuen wir uns, wenn Sie sich für ein Abonnement der UZ (als gedruckte Wochenzeitung und/oder in digitaler Vollversion) entscheiden. Sie können die UZ vorher 6 Wochen lang kostenlos und unverbindlich testen.

✘ Leserbrief schreiben

An die UZ-Redaktion (leserbriefe (at) unsere-zeit.de)

"Verzögerte Selbstbestimmung", UZ vom 19. April 2024



    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Tasse.



    UZ Probe-Abo [6 Wochen Gratis]
    Unsere Zeit