Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Das von der Bundesregierung eingesetzte Fachgremium empfiehlt darin, Schwangerschaftsabbrüche in der frühen und mittleren Phase grundsätzlich zu erlauben. Derzeit sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland grundsätzlich verboten, werden jedoch unter gewissen Voraussetzungen nicht strafrechtlich verfolgt. Nach einer Erlaubnis könnte auch über damit verbundene Fragen, etwa über die Übernahme der Kosten als Kassenleistung diskutiert werden. Mit einer schnellen Änderung des Gesetzes ist jedoch nicht zu rechnen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte eine gründliche Prüfung an. Vertreter der CDU betonten, dass sie an einer Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch festhalten wollen.
Verzögerte Selbstbestimmung
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