Es mag etwas ungewöhnlich sein, in einer Zeitung der Kommunistischen Partei an einen altrömischen Rechtsgrundsatz zu erinnern, der für das Funktionieren der kapitalistischen Wirtschaftsbeziehungen, aber auch für internationale Politik eine herausragende Bedeutung hat: Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten). Mit diesem Grundsatz wurde das „Recht des Stärkeren“ durch einen bürgerlichen Gleichheitsgrundsatz abgelöst. Doch was hat dies mit dem politischen Umgang mit sowjetischen Ehrenmalen im 80. Jahr nach der militärischen Zerschlagung der faschistischen Barbarei zu tun?
Wieder einmal ist in der öffentlichen Debatte die Forderung zu hören, dass – diesmal mit Hinweis auf den russischen Einmarsch in die Ukraine – die sowjetischen Mahnmale, die an den Sieg über den Faschismus erinnern und teilweise mit militärischer Symbolik verbunden sind, aus dem öffentlichen Raum zu verschwinden hätten. Die Legitimität der Forderungen der Springer-Presse und anderer interessierter Kreise wird gerne damit begründet, dass in verschiedenen osteuropäischen Staaten solche Erinnerungsmale bereits abgeräumt wurden.
Man verweist auf die baltischen Staaten, in denen seit vielen Jahren nicht nur eine Stigmatisierung alles Russischen stattfindet, sondern auch die Erinnerungszeichen für die Befreiung und zu Ehren der Befreier systematisch demontiert und aus dem öffentlichen Raum verbannt werden. Wie in diesen Ländern gleichzeitig SS-Freiwillige und Nazi-Kollaborateure zu neuen „Nationalhelden“ gemacht wurden, weil sie doch für die „Freiheit des Baltikums“ gekämpft hätten, ist sichtbarer Ausdruck der Geschichtsrevision in diesen Ländern. Dass das staatliche Geschichtsnarrativ dabei die Beteiligung „vergisst“ an den tausendfachen Morden an jüdische Menschen aus dem Baltikum und an den in die Ghettos von Riga oder das KZ Salaspils Verschleppten aus anderen Teilen der vom deutschen Faschismus okkupierten Territorien, macht deutlich, wie weitgehend die Beseitigung sowjetischer Erinnerungsstätten mit NS-Verherrlichung verbunden ist.
Gleiches kann man auch in Polen registrieren. Im Zuge der sogenannten De-Kommunisierung wurden nicht nur Straßennamen, öffentliche Erinnerungen und Plätze entsorgt, die an die Zeit der sozialistischen Periode erinnern könnten. Auch sowjetische Mahnmale für die Befreiung und die Befreier wurden geschleift oder teils umgewidmet in eine polnisch-nationalistische Geschichtserzählung. In Polen gibt es sogar ein Gesetz, das die Erörterung der polnischen Kollaboration bei antisemitischen Pogromen unter Strafe stellen kann. Es ist unstrittig, dass Polen am 1. September 1939 von der deutschen Wehrmacht überfallen und von Wehrmacht und SS zahllose Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung verübt wurden. Und es ist ebenfalls unstrittig, dass der polnische Widerstandskampf der „Heimatarmee“ und der „Volksarmee“ einen großen Anteil an der Befreiung des Landes von der Hitler-Barbarei hatte. Es ist aber ebenfalls bekannt, dass die faschistische Vernichtungspolitik gegen jüdische Menschen sich auch auf polnische Kollaborateure stützen konnte.
Verbunden mit diesen Geschichtsnarrativen ist eine staatliche Erinnerungspolitik, die nicht erst seit dem Ukraine-Krieg die russischen Veteranen systematisch vom Gedenken an die Befreiung ausgrenzt. Schon 2020 wurde zum 75. Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz durch Einheiten der sowjetischen Streitkräfte am 27. Januar 1945 der deutsche Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier als Redner eingeladen, der russische Präsident Wladimir Putin und andere Vertreter der Russischen Föderation jedoch bewusst ausgeladen. Eine solche Inszenierung mussten wir auch 2025 wieder erleben.
Es würde den Platz dieses Beitrages sprengen, wenn alle Beispiele in anderen osteuropäischen Staaten hier ebenfalls aufgelistet werden sollten. Unvergessen ist zum Beispiel der politische Streit um die „Nacht-und-Nebel“-Beseitigung des Denkmals für den Befreier der Stadt Prag – und Oberbefehlshaber der Einheiten, die das Vernichtungslager Auschwitz befreiten –, Marschall Iwan Stepanowitsch Konew. Dieser Akt des öffentlichen Vandalismus ist zwar schon fünf Jahre her, aber in der Erinnerung der Prager Antifaschisten noch sehr präsent.
In diesen Rahmen ordnen sich die politischen Angriffe auf die sowjetischen Erinnerungsmale insbesondere auf dem Gebiet der früheren DDR ein – dort gibt es eine mittlere dreistellige Zahl von sowjetischen Kriegsgräberstätten und oftmals auch entsprechende Mahnmale für die Befreiung und die Befreier. Aber auch im Westteil der BRD gibt es solche Gedenk-orte. Nur wenige haben überregionale Bedeutung wie die Gedenkstätte Stukenbrock, wo über 65.000 sowjetische Opfer begraben sind und ein Obelisk an diese Grabstätte sowjetischer Zwangsarbeiter, Kriegsgefangener und andere Kriegsopfer erinnert. Die Leserinnen und Leser der UZ wissen, dass dieser Ort seit mehr als fünf Jahrzehnten Bestandteil der gesellschaftlichen Erinnerungskultur der antifaschistischen und Friedenskräfte in der BRD ist.
Ähnliche Bedeutung hat die Berliner Gedenkstätte Treptower Park, auf der seit 1949 zentrale Gedenkkundgebungen stattfinden – zuerst staatlich organisiert, aber mit dem Ende der DDR weiterhin mit tausendfacher Resonanz gesellschaftlich gestaltet. Welche Bedeutung dieser Ort im antifaschistischen Selbstverständnis der DDR hatte, zeigte sich im Winter 1990, als dort großflächig Nazi-Schmierereien zu finden waren. Wenige Tage später kamen dort mehrere zehntausend Menschen bei einer antifaschistischen Kundgebung zur Verteidigung dieses Gedenkortes zusammen. Tatsächlich finden sich auf dem Gebiet des Bundeslandes Berlin ein gutes Dutzend Gedenk- und Erinnerungsstätten mit Bezug auf die sowjetischen Befreier und die Befreiung der Stadt 1945. Das ist geschichtsrevisionistischen Kräften verschiedener Couleur seit langen Jahren ein Dorn im Auge. Man erinnert sich noch gut an die Kampagne der CDU-Berlin zusammen mit der „Bildzeitung“: „Der Panzer muss weg!“, bei der die Beseitigung des sowjetischen Ehrenmals im Berliner Tiergarten gefordert wurde. Anders jedoch als in den baltischen Staaten oder in Polen gibt es für solche rechtspopulistischen Kampagnen eine juristische Hürde, die nur unter Bruch internationaler Vereinbarungen übersprungen werden könnte. Im Rahmen der Zwei-plus-Vier-Verträge hatten sich die Bundesregierung und die damalige DDR-Regierung verpflichtet, den Erhalt und den Schutz sowjetischer Ehrenmale zu garantieren. Internationale Vereinbarungen zum Schutz von Kriegsgräberstätten regeln zudem das dauerhafte Liegerecht von toten Soldaten in allen Regionen, in denen Kriegsopfer begraben sind. Verbunden damit stehen die dazugehörigen Mahnmale unter internationalem Schutz. Sollte also eine Bundesregierung aus Gründen der ideologischen Kriegseinstimmung entscheiden, dass sowjetische Kriegsgräber und ihre Mahnmale beseitigt werden sollten, dann wären gleichermaßen die Massengräber auf dem Territorium der Russischen Föderation, insbesondere in der Region Wolgograd (Stalingrad) in Frage gestellt.
Da es in der BRD erkennbar nicht so einfach ist, sowjetische Gedenkorte per politischem Beschluss abzuräumen, ist eine ideologische Vorbereitung auf der Ebene der „Wissenschaft“ zu erleben. Selbsternannte „Experten“ diskutieren darüber, aus welchen Gründen es sinnvoll wäre, solche Gedenkorte zu beseitigen. So organisierte Mitte Februar 2025 das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr und die DFG-Forschergruppe „Militärische Gewaltkulturen“ eine Podiumsdebatte zum Thema „Illegitime Gewalt und Gewaltkulturen in russischen wie sowjetischen Kriegen der Vergangenheit und Gegenwart“. Bei dieser Debatte präsentierte die „Expertin“ der Bundeswehr, Dr. Kristiane Janeke, dem Auditorium die Erkenntnis, die Erfahrungen Polens und der baltischen Länder würden doch zeigen, dass man sowjetische Denkmäler ohne moralisches Wenn und Aber abreißen könne, wenn der politische Wille vorläge. Gleichzeitig ruderte sie dahingehend zurück, es gebe immerhin moralische Grenzen, die sich aus der deutschen Geschichte ergäben. Die Grausamkeit deutscher Kriegsführung im Osten sei eine Herausforderung und ein Problem in der Auseinandersetzung um das deutsche kulturelle Gedächtnis. Noch bleiben solche „wissenschaftlichen“ Diskurse folgenlos. Sie zeigen aber die Denkrichtung an.
Nicht nur in Berlin, auch in Sachsen gibt es Streit um ein sowjetisches Ehrenmal in Dresden am Olbrichtplatz. Zwar konnten sich Befürworter eines Abrisses (das Denkmal sei „sanierungsbedürftig“) nicht durchsetzen. Aber man entschied sich für eine „Kontextualisierung“. In der „jungen Welt“ konnte man die ideologische Richtung der neuen Umdeutung lesen, wie sie 2023 vom Kunsthaus Dresden entwickelt wurde, nun umgesetzt werden soll: „Seit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine ist in vielen Ländern die Debatte um sowjetische Denkmäler entbrannt – und auch in Deutschland gab es Forderungen zum Abriss sowjetischer Ehrenmale, so auch (…) in Dresden. (…) Ebenso wie die militaristische Formensprache wirft auch die Einordnung des Denkmals wie auch des 8. Mai als Tag der Befreiung Fragen auf, die für eine zukünftige Kontextualisierung von Bedeutung sind – nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer pluralistischen Erinnerungskultur in Europa und einem differenzierten Erinnern der Gewaltgeschichte Ostmittel- und Osteuropas im 20. Jahrhundert.“
Was unter dem Schlagwort einer „pluralistischen Erinnerungskultur in Europa“ zu verstehen ist, hat das EU-Parlament schon im September 2019 und auch in späteren Beschlüssen für ein „europäisches Geschichtsbild“ deutlich gemacht. Nun soll man glauben – und nur für solche Thesen gibt es europäische Fördermittel –, der Zweite Weltkrieg sei durch die Verabredung zweier Diktatoren im August 1939 vom Zaun gebrochen worden, die militärische Zerschlagung der Nazi-Barbarei 1945 sei in Osteuropa im eigentlichen Sinne gar keine Befreiung, sondern nur der Austausch einer Diktatur durch eine andere gewesen, so dass der 8. Mai 1945, wenn überhaupt, als Feiertag für die Befreiung durch die Westalliierten angesehen werden könne. Für solch ein Szenario lieferte die Bundeswehr mit ihrer Tagung zu „illegitimer Gewalt der sowjetischen Streitkräfte“ die Begleitmusik.
Es würde niemanden überraschen, wenn sich im Vorfeld des 8. Mai 2025 doch noch einige CDU/CSU-Granden, assistiert durch AfD-Vertreter, finden werden, die das Thema „Schleifung sowjetischer Gedenkstätten“ durch die Medien jagen wollen. In einem solchen Fall kann man sich selbst als Antifaschist und Linker auf das bürgerliche Rechtssystem berufen. „Pacta sunt servanda!“, was in diesem Falle heißt: „Hände weg von sowjetischen Gedenkstätten und Erinnerungsmalen in Deutschland.“
Unser Autor ist Generalsekretär der Internationalen Föderation der Widerstandskämpfer (FIR) – Bund der Antifaschisten